Juristischer Luftkampf
Strafanzeige gegen CargoLifter abgewiesen
Staatsanwaltschaft Berlin sieht in Heiko Teegens Vorwürfen keinen Anlass zur Aufnahme von Ermittlungen
Pressemitteilung der CargoLifter AG, 12. Januar 2001
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat am 11. Januar die Strafanzeige des Journalisten und Herausgebers des (Online-)Magazins "Pilot und Flugzeug" Heiko Teegen gegen die Cargolifter AG abgewiesen. Das börsennotierte Unternehmen mit Sitz in Berlin entwickelt ein Luftschiff zum Transport von Groß- und Schwerlasten. In der am 12. Dezember 2000 erstatteten Strafanzeige warf Teegen dem Vorstandsvorsitzenden der CargoLifter AG, Dr. Carl von Gablenz, Emissionsbetrug, Subventionsbetrug und Verstoß gegen das Börsengesetz (§88 BörsG) vor: Das Unternehmen habe öffentliche Hand und Aktionäre mit falschen Angaben zum geplanten Luftschiff CL 160 getäuscht. Die zuständige Staatsanwaltschaft sieht in den Vorwürfen Teegens keine Anhaltspunkte zur Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen.
Der Anzeige von Heiko Teegen war am 8. Dezember eine Anzeige der CargoLifter AG gegen Teegen selbst wegen Verstoßes gegen das Börsengesetz (§88 BörsG) sowie Verleumdung (§187 StGB) voraus gegangen. Mit der bei der Staatsanwaltschaft Regensburg erstatteten Strafanzeige beschäftigt sich inzwischen die zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität eingerichtete Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Nürnberg. "Teegen hat über Wochen wiederholt und gezielt falsche Behauptungen über CargoLifter verbreitet", erklärt von Gablenz. Aufgrund der hohen Frequenz der von Teegen veröffentlichten wahrheitswidrigen Angaben habe sich die CargoLifter AG gezwungen gesehen, strafrechtliche Maßnahmen gegen ihn zu veranlassen.
"Seine Veröffentlichungen im Internet - unter anderem im Chatforum des Finanzportals 'Wallstreet Online'- haben im Kapitalmarkt zu Verunsicherungen geführt. Das konnten wir auch im Sinne unserer Aktionäre nicht hinnehmen", so von Gablenz weiter. Wallstreet Online hat zwischenzeitlich diverse Pseudonyme Heiko Teegens wegen Nichteinhaltung der Boardrichtlinien gesperrt. Neben der Strafanzeige ist CargoLifter zusätzlich auf zivilrechtlichem Weg erfolgreich gegen ihn vorgegangen: Das Landgericht Berlin hat am 22. Dezember eine erste einstweilige Verfügung gegen Teegen erlassen.
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