CAA Strafanzeige wg. Insiderhandel


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CAA Strafanzeige wg. Insiderhandel

 
28.05.01 10:48
CAA: SdK erstattet Strafanzeige gegen Vorstände
Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Softwarehauses CAA AG, Filderstadt, Hans-Peter Schmidt, und die ebenfalls zum 15. Mai ausgeschiedene stellvertretende Vorstandsvorsitzende, seine Ehefrau Gabriele Müller, Strafanzeige wegen verbotenen Insiderhandels und anderer börsenrelevanter Delikte erstattet.

Das teilte die SdK mit. Gegen Mitglieder des CAA-Aufsichtsrats sei entgegen ursprünglichen Erwägungen keine Strafanzeige erstattet worden, erklärte eine SdK-Sprecherin weiter.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat unterdessen offenbar gegen CAA ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ohne Nennung von Namen sagte eine Sprecherin der Behörde lediglich, Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Verbot von Insiderhandel, Betrug u.a. beträfen die Verantwortlichen eines „Softwareunternehmens in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft“. Die SdK hatte bereits im April den Unternehmensgründern Schmidt und Müller vorgeworfen, im März in Kenntnis der angespannten Lage des Unternehmens jeweils 7500 CAA-Aktien zum Kurs von 28 Euro verkauft zu haben.

Anfang April hatte CAA der Öffentlichkeit überraschend mitgeteilt, die zu Jahresbeginn genannten vorläufigen Geschäftszahlen für das Jahr 2000 würden verfehlt, worauf der Kurs der CAA-Aktie bis auf 3,60 Euro eingebrochen war.

CAA gehört zu einer größeren Zahl von Unternehmen, die entgegen dem Regelwerk des Neuen Marktes der Frankfurter Börse ihren Jahresabschluss 2000 nicht bis zum 31. März vorgelegt haben. Dem Softwarehaus drohen damit Sanktionen der Deutschen Börse AG, Frankfurt, die von einer Abmahnung über Geldbußen von bis zu 100.000 Euro bis hin zur Herausnahme des Unternehmens aus der Notierung am Neuen Markt („Delisting“) reichen können.

Die zwei Mal verschobene Bilanzpressekonferenz soll am 31. Mai oder 1. Juni stattfinden.





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