Bundesrat schafft Rabattgesetz ab

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Bundesrat schafft Rabattgesetz ab

 
13.07.01 13:58
Bundesrat schafft Rabattgesetz ab

Der Bundesrat hat am Freitag der Abschaffung des fast 70 Jahre alten Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung zugestimmt. Den rot-grünen Gesetzesentwurf zur Kindergelderhöhung billigte die Länderkammer am Freitag ebenfalls.

Voraussichtlich Anfang August werden das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung außer Kraft treten. Das Rabattgesetz hatte grundsätzlich Preisnachlässe auf Waren und Dienstleistungen an Endverbraucher verboten. Die Zugabeverordnung untersagte es, neben einer Hauptware eine Nebenware oder Dienstleistung unentgeltlich zu gewähren.
Einkaufen wird sich in Deutschland nach Einschätzung des Handels mit dem Ende des Rabattgesetzes deutlich verändern. Der Einzelhandel rechnet damit, dass viele Kunden künftig versuchen werden, den Preis herunter zu handeln.



Weg für Kindergelderhöhung frei


Die Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2002 hat die letzte Gesetzgebungshürde genommen. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat dem umfangreichen Familienpaket der rot-grünen Koalition zu. Es wird im Ergebnis dazu führen, dass Eltern im nächsten Jahr unter dem Strich 4,6 Mrd. DM und in den Folgejahren jeweils rund fünf Mrd. DM mehr für ihre Kinder zur Verfügung haben. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt um etwas mehr als 30 DM auf 301,20 DM.

Für das dritte Kind gibt es weiterhin 300 DM, ab dem vierten Kind 350 DM. Die verschiedenen Freibeträge, die für jedes Kind und ohne Nachweis gewährt werden, sollen um mehr als 1300 DM auf 11.360 DM wachsen. Die unionsregierten Länder setzten sich in der Länderkammer erneut für die Einführung eines Familiengeldes in Höhe von monatlich 1200 Mark für die ersten drei Lebensjahre ein. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand jedoch keine Mehrheit.

Zur Finanzierung wird unter anderem der Haushaltsfreibetrag für allein Erziehende stufenweise abgeschafft. Er beträgt zurzeit 5616 DM und soll 2003 auf 2324 DM sowie 2005 auf Null reduziert werden. Das so genannte Dienstmädchenprivileg wird ersatzlos gestrichen. Bisher können bis zu 18.000 DM pro Jahr als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden, wenn ein Privathaushalt die Haushaltshilfe selbst einstellt. Mit dem Gesetz wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 umgesetzt. Der Bundesrat wird am Freitag auch über den Dosenpfand abstimmen.



© 2001 Financial Times Deutschland
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