Bewährungsstrafe für verteiltes Rechnen


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Nowonder:

Bewährungsstrafe für verteiltes Rechnen

 
20.01.02 15:45
Bewährungsstrafe für verteiltes Rechnen

Mit einer glimpflichen Bewährungsstrafe endete ein Verfahren gegen den ehemaligen Rechner-Administrator David McOwen. Er war wegen der Installation einer Software auf Uni-Rechnern angeklagt worden.

McOwen hatte im Jahre 1998 auf PCs an der Universität Georgia einen so genannten "Idle Task" installiert, der Arbeitspausen dieser PCs als Rechenzeit für eine Software von distributed.net nutzte. Die Installation dieses so genannten Clients hatte McOwen nach entsprechender Aufforderung seines Arbeitgebers sofort unterlassen. Doch die Universität verlangte später rund 415.000 US-Dollar Schadenersatz für die genutzte Datentransfer- und Rechenleistung.

Über mittlerweile fast zwei Jahre zogen sich Untersuchungen und Ermittlungen gegen den ehemaligen Uni-Angestellten hin. Die möglichen Höchststrafen für insgesamt acht Fälle des kriminellen Computer-Missbrauchs summierten sich nach Angaben von McOwen auf insgesamt 120 Jahre Gefängnis und 815.000 US-Dollar Straf-, Gebühren- und Schadenersatzzahlungen.

Laut einer Mitteilung auf seiner Homepage und auf FreeMcOwen.com akzeptierte David McOwen nun ein Angebot des Staates Georgia, gegen eine Geldstrafe von 2100 US-Dollar und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit die weitere Strafverfolgung für mindestens ein Jahr auf Bewährung auszusetzen. Außerdem wird er nicht als vorbestraft gelten.

Lee Tien von der Electronic Frontier Foundation (EFF) begrüßte diese Lösung, obwohl McOwen seiner Ansicht nach gute Chancen gehabt hätte, das Verfahren zu gewinnen. (ciw/c't)

www.heise.de/newsticker/data/ciw-20.01.02-002/

120 Jahre, was für ein Schwachsinn!

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calexa:

Vorsicht mit der Bezeichnung "Schwachsinn"

 
20.01.02 15:48
Das ist einfach nur ein anderes Rechtssystem, daß als Bestrafung die Summe der Einzelstrafen verschiedener Delikte zulässt, was bei uns in Deutschland nicht möglich ist. "Schwachsinn" ist dabei das falsche Wort, eher wäre "anders" passend.

So long,
Calexa
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Nowonder:

@calexa

 
20.01.02 16:00
Wenn man die Diskrepanz zw der Forderung der Staatsanwaltschaft und dem Urteil
betrachtet ist die Bezeichnung "Schwachsinn" schon i.O.

Nowonder
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calexa:

Nun ja, wie Du meinst

 
20.01.02 16:10
Jedoch würde ich an Deiner Stelle mit Deiner Meinung nicht haussieren gehen, denn sie zeigt zweierlei:

Du hast Dich zum einen nicht mit dem Fall vertraut gemacht, denn dan wüßtest Du, woher die Diskrepanz zwischen Forderung und Urteil kommt.

Du hast nicht viel Ahnung von den bestehenden Rechtssystemen.

So long,
Calexa
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Nowonder:

Sorry calexa,

 
20.01.02 16:24
Dein Rechtsempfinden ist mir ein Rätsel.

Selbstverständlich ist mir bekannt, dass in den Staaten eine
Aufsummierungvon Einzelstraftaten mögl. ist. Aber gleich 120 Jahre
Haft für jemanden der die brachliegende CPU-Leistung
uneigennützig nutzt?

Nowonder
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