Heute habe ich das Forum recht angenehm empfunden, so sollte es immer sein!
Schönes Wochenende
Ergänzend: Punkt HV
Vorsitzender des Aufsichtsrat und Stellvertreter mal satte 20% mehr aus der Pulle:-) haben Sie sich verdient LOL
Vergütung des Aufsichtsrats
(1)
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche feste Vergütung von Euro 160.000. Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine zusätzliche Vergütung.
(a)
Die zusätzliche Vergütung beträgt für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Euro 120.000 und für jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses Euro 60.000.
(b)
Die zusätzliche Vergütung beträgt für den Vorsitzenden des Präsidiums und des Nominierungsausschusses jeweils Euro 40.000 und für jedes andere Mitglied des Präsidiums und des Nominierungsausschusses jeweils Euro 20.000.
(c)
Die zusätzliche Vergütung für den Vorsitzenden eines anderen Ausschusses beträgt Euro 60.000 und für jedes Mitglied eines anderen Ausschusses Euro 30.000.
Ausschusstätigkeiten werden für höchstens drei Ausschüsse berücksichtigt, wobei bei Überschreiten dieser Höchstzahl die drei höchstdotierten Funktionen maßgeblich sind.
(2)
Anstelle der Vergütung nach Absatz 1 erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine jährliche feste Vergütung von Euro 480.000, sein Stellvertreter von Euro 320.000. Damit sind auch die Übernahmen von Mitgliedschaften und Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten.
(3)
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehören oder den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz in einem Ausschuss führen, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung.
(4)
Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse - gleich ob persönlich, telefonisch oder virtuell - ein Sitzungsgeld von Euro 1.500. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.
(5)
Die Vergütung ist nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen.
(6)
Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die durch die Ausübung des Amts entstehenden Auslagen einschließlich einer etwaigen auf die Vergütung und den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Die Gesellschaft kann zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abschließen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt.'
(b)
Die Vergütungen für jedes Aufsichtsratsmitglied, den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seinen Stellvertreter für das Geschäftsjahr 2021 bestimmen sich für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 27. April 2021 nach der derzeitig gültigen Satzungsregelung sowie für die Zeit vom 28. April 2021 bis zum 31. Dezember 2021 nach der unter lit. a) dieses Tagesordnungspunkts vorgeschlagenen Satzungsregelung, wobei die in diesen beiden Regelungen vorgesehenen Beträge jeweils im Verhältnis der Zeit gekürzt werden. Ab dem Geschäftsjahr 2022 bestimmen sich die Vergütungen für jedes Aufsichtsratsmitglied, den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seinen Stellvertreter nach der unter lit. a) dieses Tagesordnungspunkts vorgeschlagenen Satzungsregelung.