viele Unbekannte auftauchen und wieder viel Unsinn verzapfen , hier nochmal um was es heute geht . Bundesverwaltungsgericht verhängt direkt keine Fahrverbote aber indirekt
- Das wiederum könnte eine mittelfristige Folge der Gerichtsverhandlung am Donnerstag sein. Denn: Wenn das Gericht beschließt, dass Dieselfahrverbote grundsätzlich möglich sind, müssen Politik und Behörden – auf allen Ebenen – irgendwie reagieren. Denn dann wäre ja klar: Es GIBT eine Möglichkeit der Reaktion…
-Darum geht es bei dem Prozess in Leipzig
Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt sich mit den Luftreinhalteplänen für Düsseldorf und Stuttgart. Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg aufgefordert, die Pläne so zu ändern, dass gute Stickoxid-Werte gewährleistet sind. Gerichte in Düsseldorf und Stuttgart hatten die Bundesländer bereits zu Maßnahmen verpflichtet. Und: Fahrverbote für bestimmte Diesel seien rechtlich nicht ausgeschlossen. Gegen diese Urteile haben Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Revision eingelegt. Jetzt geht’s in der höheren Instanz darum, ob Diesel-Fahrverbote grundsätzlich möglich sind. Auf dieses Urteil könnte sich dann auch München berufen.
Das sind die wichtigen Sätze :
Jetzt geht’s in der höheren Instanz darum, ob Diesel-Fahrverbote grundsätzlich möglich sind.
Wenn das Gericht beschließt, dass Dieselfahrverbote grundsätzlich möglich sind, müssen Politik und Behörden – auf allen Ebenen – irgendwie reagieren.
www.tz.de/muenchen/stadt/...punkte-fuer-muenchen-9635504.html