Auch Freiberufler und Gewerbetreibende betroffen
spinnen die jetzt oder was ???? das kann doch nicht sein ??
Klausel‚ gekauft wie besehen´ soll entfallen
Käufer gebrauchter Autos genießen künftig mehr Schutz, wenn sie das Fahrzeug bei einem Händler gekauft haben. Den häufig praktizierten Ausschluss der Gewährleistung wird es nicht mehr geben, die Klausel ‚gekauft wie besehen' hat ausgedient. Dies ist eine der tief greifenden Veränderungen des Gewährleistungsrechts, das voraussichtlich von Januar 2002 an in Kraft tritt. Bis dahin muss der deutsche Gesetzgeber die EG-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf umsetzen.
Die Gewährleistungsfrist von Autos verlängert sich auf drei Jahre, kann aber bei Gebrauchtwagen im Kaufvertrag auf ein Jahr, bei Neufahrzeugen auf zwei Jahre begrenzt werden. Eine wichtige Änderung ist auch die Umkehr der Beweislast. Bisher musste der Käufer nachweisen, dass nach dem Kauf aufgetretene Mängel bereits bei Lieferung bestanden haben. Künftig geht das Gesetz davon aus, ein innerhalb von sechs Monaten bemerkter Mangel habe schon beim Kauf vorgelegen.
Die Autohändler wiederum werden sich auf die neue Rechtslage erst noch einstellen müssen. Der Kölner Rechtsanwalt Dr. Kurt Reinking empfiehlt der Branche, sich mit kaufbegleitenden Gutachten, Reparaturversicherungen und Haltbarkeitsgarantien für Gebrauchtwagen auf die neue Situation einzustellen. Die Anbieter von Gebrauchtwagen-Garantien und Sachverständige arbeiten zur Zeit mit Hochdruck an neuen Leistungen für den Autokauf. Die Experten von DEKRA haben bereits ein Gebrauchtwagen-Siegel aus neutraler Hand vorgestellt. Es bietet dem Kunden mehr Sicherheit beim Autokauf und federt zugleich die neuen Risiken des Handels ab.
Auch Freiberufler und Gewerbetreibende betroffen
Betroffen von der Gesetzesnovelle ist nicht nur der Autokauf eines privaten Verbrauchers beim Autohändler. Die Regelung gilt auch für alle Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit gelegentlich ein Betriebsfahrzeug an einen Verbraucher verkaufen, stellt Reinking klar. Somit müssen auch Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Landwirte sowie Gewerbetreibende wie Autovermieter, Lebensmittelhändler und Handwerker die neuen Bestimmungen beachten.
spinnen die jetzt oder was ???? das kann doch nicht sein ??
Klausel‚ gekauft wie besehen´ soll entfallen
Käufer gebrauchter Autos genießen künftig mehr Schutz, wenn sie das Fahrzeug bei einem Händler gekauft haben. Den häufig praktizierten Ausschluss der Gewährleistung wird es nicht mehr geben, die Klausel ‚gekauft wie besehen' hat ausgedient. Dies ist eine der tief greifenden Veränderungen des Gewährleistungsrechts, das voraussichtlich von Januar 2002 an in Kraft tritt. Bis dahin muss der deutsche Gesetzgeber die EG-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf umsetzen.
Die Gewährleistungsfrist von Autos verlängert sich auf drei Jahre, kann aber bei Gebrauchtwagen im Kaufvertrag auf ein Jahr, bei Neufahrzeugen auf zwei Jahre begrenzt werden. Eine wichtige Änderung ist auch die Umkehr der Beweislast. Bisher musste der Käufer nachweisen, dass nach dem Kauf aufgetretene Mängel bereits bei Lieferung bestanden haben. Künftig geht das Gesetz davon aus, ein innerhalb von sechs Monaten bemerkter Mangel habe schon beim Kauf vorgelegen.
Die Autohändler wiederum werden sich auf die neue Rechtslage erst noch einstellen müssen. Der Kölner Rechtsanwalt Dr. Kurt Reinking empfiehlt der Branche, sich mit kaufbegleitenden Gutachten, Reparaturversicherungen und Haltbarkeitsgarantien für Gebrauchtwagen auf die neue Situation einzustellen. Die Anbieter von Gebrauchtwagen-Garantien und Sachverständige arbeiten zur Zeit mit Hochdruck an neuen Leistungen für den Autokauf. Die Experten von DEKRA haben bereits ein Gebrauchtwagen-Siegel aus neutraler Hand vorgestellt. Es bietet dem Kunden mehr Sicherheit beim Autokauf und federt zugleich die neuen Risiken des Handels ab.
Auch Freiberufler und Gewerbetreibende betroffen
Betroffen von der Gesetzesnovelle ist nicht nur der Autokauf eines privaten Verbrauchers beim Autohändler. Die Regelung gilt auch für alle Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit gelegentlich ein Betriebsfahrzeug an einen Verbraucher verkaufen, stellt Reinking klar. Somit müssen auch Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Landwirte sowie Gewerbetreibende wie Autovermieter, Lebensmittelhändler und Handwerker die neuen Bestimmungen beachten.