Autofahrer müssen tiefer in die Tasche greifen
Über die Ökosteuer hinaus drohen Autofahrern, Fahrlehrern und Kfz-Sachverständigen weitere finanzielle Belastungen. Gebührenerhöhungen drohen bei der Auto-Zulassung.
Ein der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorliegender Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums sehe Gebührenerhöhungen um bis zum Dreifachen vor. Damit solle eine volle Deckung der Verwaltungskosten erreicht werden.
Im Durchschnitt sollten nach der Zustimmung durch den Bundesrat etwa die Gebühren für eine Kfz-Zulassung um fünf Prozent angehoben werden. Wer Ausnahmegenehmigungen für die Fahrerlaubnis benötige - etwa Behinderte und Autofahrer mit stark reduzierter Sehkraft - solle durchschnittlich das Doppelte wie bisher zahlen. Der Gebührenrahmen solle von 500 beziehungsweise 600 Mark auf 1500 Mark (767 Euro) verdreifacht.
Besonders teuer werde es nach dem Entwurf, wenn die Fahrerlaubnis versagt oder entzogen wird. Dasselbe gelte bei Widerruf oder Wiedererteilung nach einem Führerscheinentzug. In diesen Fällen soll der Gebührenrahmen etwa verdoppelt werden. Die Kosten der Umschreibung eines Kraftfahrzeuges auf einen neuen Verwaltungsbezirk sollen demnach um zehn Mark steigen. Schließlich sollten die Gebühren für Prüfungen, Erlaubnisse und Genehmigungen für den Berufszugang als Fahrlehrer und anerkannter Sachverständiger sowie zur Eröffnung von Fahrschulen um durchschnittlich 50 Prozent angehoben werden.
© dpa
Über die Ökosteuer hinaus drohen Autofahrern, Fahrlehrern und Kfz-Sachverständigen weitere finanzielle Belastungen. Gebührenerhöhungen drohen bei der Auto-Zulassung.
Ein der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorliegender Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums sehe Gebührenerhöhungen um bis zum Dreifachen vor. Damit solle eine volle Deckung der Verwaltungskosten erreicht werden.
Im Durchschnitt sollten nach der Zustimmung durch den Bundesrat etwa die Gebühren für eine Kfz-Zulassung um fünf Prozent angehoben werden. Wer Ausnahmegenehmigungen für die Fahrerlaubnis benötige - etwa Behinderte und Autofahrer mit stark reduzierter Sehkraft - solle durchschnittlich das Doppelte wie bisher zahlen. Der Gebührenrahmen solle von 500 beziehungsweise 600 Mark auf 1500 Mark (767 Euro) verdreifacht.
Besonders teuer werde es nach dem Entwurf, wenn die Fahrerlaubnis versagt oder entzogen wird. Dasselbe gelte bei Widerruf oder Wiedererteilung nach einem Führerscheinentzug. In diesen Fällen soll der Gebührenrahmen etwa verdoppelt werden. Die Kosten der Umschreibung eines Kraftfahrzeuges auf einen neuen Verwaltungsbezirk sollen demnach um zehn Mark steigen. Schließlich sollten die Gebühren für Prüfungen, Erlaubnisse und Genehmigungen für den Berufszugang als Fahrlehrer und anerkannter Sachverständiger sowie zur Eröffnung von Fahrschulen um durchschnittlich 50 Prozent angehoben werden.
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