daher für mich alles andere als ein Tageszock.
Julius Bär Kapitalanlage AG zur Rückzahlung von 2,5 Mio. EUR an arxes verurteilt - Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. am 15.10.03 verkündet - Liquide Mittel, die in den Fonds Julius Bär Creativ investiert wurden, sollen zurückfließen Köln, 20. Oktober 2003 - Urteil des Landgerichts Frankfurt am 15.10.03 verkündet: Durch das Urteil vom 15.10.2003 wird die Julius Bär Kapitalanlage AG zur Rückzahlung von insgesamt 2,5 Mio. EUR Zug um Zug gegen Rückgewähr von 20.676 Anteilen am Fonds Julius Bär Creativ (WKN
978500) an die arxes NCC AG verurteilt. Im Jahr 2000 hatte die arxes NCC AG 2,5 Mio. EUR in den Fonds Julius Bär Creativ des damaligen Fondsmanagers Kurt Ochner investiert. Dieser Fonds unterlag einem dramatischen Preisverfall in den Jahren 2000 und 2001. Die arxes NCC AG vertrat die Auffassung, dass hier der Tatbestand der Prospekthaftung nach § 20 KAGG gegeben sei, da entsprechende Verkaufsprospektangaben zu den Anlagezielen des Julius Bär Creativ-Fonds nicht vollständig oder nicht richtig waren. Diese Auffassung wurde vom Landgericht Frankfurt in der Urteilsbegründung vollumfänglich geteilt und die Julius Bär Kapitalanlage AG zur Rückzahlung der investierten Summe in erster Instanz verurteilt (Az. 2-21 O 298/02).
Das Urteil wird rechtskräftig, wenn es während der Rechtsmittelfrist nicht angefochten wird. Ein entsprechender Rückfluss dieser Investitionssumme würde den Barmittelbestand der arxes NCC AG im Verhältnis zu den am Bilanzstichtag (30.06.2003) im Einzelabschluss ausgewiesenen liquiden Mitteln um rund 44 % erhöhen. Weitere Informationen: Investor Relations, Tel. 0221/96486-0, Fax 0221/96486- 202, ir@arxes.de,
www.arxes.de . Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 20.10.2003