Deutsche Börse setzt Regelwerk für Billigaktien außer Kraft
Die Deutsche Börse hat ihre Regeln für den Ausschluss von Billigaktien vom Neuen Markt bis auf weiteres außer Kraft gesetzt.
Damit zieht der Betreiber der Frankfurter Wertpapierbörse seine Konsequenzen aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Am Morgen hatte das Gericht der Börse bis auf weiteres untersagt, sechs Unternehmen vom Neuen Markt auszuschließen, die gegen diesen Schritt geklagt hatten.
Ein Sprecher der Deutschen Börse sagte, dass „das Gericht auf der Basis des geltenden Rechts die Interessen einzelner Unternehmen höher bewertet als das Interesse des Kapitalmarkts, Unternehmen mit nicht erfolgreichen Geschäftsmodellen aus dem Markt auszuschließen“.
Die Deutsche Börse wollte mit dem seit Oktober 2001 bestehenden Regelwerk, das den Ausschluss von Unternehmen vorsieht, die u.a. unter einem Euro notieren, das angeschlagene Image des Segmentes wiederherstellen.
Weiter wurde bekannt, dass das Regelwerk vor dem Hintergrund des Vierten Finanzmarktfördergesetzes erneut geprüft werden soll.

Die Deutsche Börse hat ihre Regeln für den Ausschluss von Billigaktien vom Neuen Markt bis auf weiteres außer Kraft gesetzt.
Damit zieht der Betreiber der Frankfurter Wertpapierbörse seine Konsequenzen aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Am Morgen hatte das Gericht der Börse bis auf weiteres untersagt, sechs Unternehmen vom Neuen Markt auszuschließen, die gegen diesen Schritt geklagt hatten.
Ein Sprecher der Deutschen Börse sagte, dass „das Gericht auf der Basis des geltenden Rechts die Interessen einzelner Unternehmen höher bewertet als das Interesse des Kapitalmarkts, Unternehmen mit nicht erfolgreichen Geschäftsmodellen aus dem Markt auszuschließen“.
Die Deutsche Börse wollte mit dem seit Oktober 2001 bestehenden Regelwerk, das den Ausschluss von Unternehmen vorsieht, die u.a. unter einem Euro notieren, das angeschlagene Image des Segmentes wiederherstellen.
Weiter wurde bekannt, dass das Regelwerk vor dem Hintergrund des Vierten Finanzmarktfördergesetzes erneut geprüft werden soll.
