Heute beim BMU nachzulesen. Die Bedeutung habe ich noch nicht ganz verstanden, muss ich mal ins EEG reinschauen.
Strom aus solarer Strahlungsenergie (§ 11 EEG)
Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen hat sich seit dem Jahr 2003 ausgesprochen
dynamisch entwickelt und Deutschland als weltweit größten Markt etabliert. Dadurch
wurden Milliardenbeträge in den Aufbau von Produktionsanlagen und mehrere zehntausend
Arbeitsplätze investiert, die die deutsche Solarwirtschaft zu internationaler
Wettbewerbsfähigkeit geführt haben. Unterstützt durch Forschung und Entwicklung
wurden unerwartet hohe Produktivitätsfortschritte sowohl quantitativer als auch qualitativer
Art erreicht. Dem sollte durch eine stufenweise Erhöhung der Degressionssätze
für Dachanlagen nach § 11 Abs. 5 von 5 % p.a. auf 7 % p.a. (Inbetriebnahme
2009 und 2010) und 8 % p.a. (Inbetriebnahme ab 2011) und für Freiflächenanlagen
von 6,5 % p.a. auf 8,5 % p.a. (Inbetriebnahme 2009 und 2010) und 9,5% p.a. (Inbetriebnahme
ab 2011) Rechnung getragen werden. Die erhöhten Degressionssätze
schaffen einen Anreiz, die Stromgestehungskosten in den nächsten Jahren ganz erheblich
zu senken. Damit können sich insbesondere unter günstigen Einstrahlungsbedingungen,
wie sie beispielsweise in Südeuropa oder im Süden der USA herrschen,
bereits vor 2015 wettbewerbsfähige Stromkosten von zum Teil unter 10
ct/kWh im netzgekoppelten Betrieb ergeben, so dass dort ein Markt ohne zusätzliche
finanzielle Förderung bedient werden kann, der auch deutschen Unternehmen interessante
Perspektiven eröffnet. Dies würde die Lenkungswirkung des EEG in Richtung
auf eine erfolgreiche Akquisition im Ausland fördern.
Weiterhin sollte eine neue EEG-Vergütungsklasse für Dachanlagen ab 1.000 kWp
installierter Leistung eingeführt werden. Um die Kostensituation adäquat zu berücksichtigen,
ist für diese Leistungsklasse der Vergütungssatz von 41,79 ct/kWh auf
35,48 ct/kWh (beginnend mit dem Inbetriebnahmejahr 2009) abzusenken.
Strom aus solarer Strahlungsenergie (§ 11 EEG)
Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen hat sich seit dem Jahr 2003 ausgesprochen
dynamisch entwickelt und Deutschland als weltweit größten Markt etabliert. Dadurch
wurden Milliardenbeträge in den Aufbau von Produktionsanlagen und mehrere zehntausend
Arbeitsplätze investiert, die die deutsche Solarwirtschaft zu internationaler
Wettbewerbsfähigkeit geführt haben. Unterstützt durch Forschung und Entwicklung
wurden unerwartet hohe Produktivitätsfortschritte sowohl quantitativer als auch qualitativer
Art erreicht. Dem sollte durch eine stufenweise Erhöhung der Degressionssätze
für Dachanlagen nach § 11 Abs. 5 von 5 % p.a. auf 7 % p.a. (Inbetriebnahme
2009 und 2010) und 8 % p.a. (Inbetriebnahme ab 2011) und für Freiflächenanlagen
von 6,5 % p.a. auf 8,5 % p.a. (Inbetriebnahme 2009 und 2010) und 9,5% p.a. (Inbetriebnahme
ab 2011) Rechnung getragen werden. Die erhöhten Degressionssätze
schaffen einen Anreiz, die Stromgestehungskosten in den nächsten Jahren ganz erheblich
zu senken. Damit können sich insbesondere unter günstigen Einstrahlungsbedingungen,
wie sie beispielsweise in Südeuropa oder im Süden der USA herrschen,
bereits vor 2015 wettbewerbsfähige Stromkosten von zum Teil unter 10
ct/kWh im netzgekoppelten Betrieb ergeben, so dass dort ein Markt ohne zusätzliche
finanzielle Förderung bedient werden kann, der auch deutschen Unternehmen interessante
Perspektiven eröffnet. Dies würde die Lenkungswirkung des EEG in Richtung
auf eine erfolgreiche Akquisition im Ausland fördern.
Weiterhin sollte eine neue EEG-Vergütungsklasse für Dachanlagen ab 1.000 kWp
installierter Leistung eingeführt werden. Um die Kostensituation adäquat zu berücksichtigen,
ist für diese Leistungsklasse der Vergütungssatz von 41,79 ct/kWh auf
35,48 ct/kWh (beginnend mit dem Inbetriebnahmejahr 2009) abzusenken.
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