ALARM....bin gekündigt !!! Bitte um Ratschläge...


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Aktienwurm:

ALARM....bin gekündigt !!! Bitte um Ratschläge...

 
16.07.01 22:31
Hallo Leute !!!

Mein Fall ist folgendes:

Bin seit 01.11.2000 als CNC Dreher bei einer Firma beschäftigt.Von 02.07. bis 13.07.2001 war ich krank geschrieben. Komme ich heute an die Arbeit, mein Chef sagt mir ich bräuchte nicht mehr zu kommen. Er schenkt mir noch 2 Woche Urlaub bis Ende des Monats und kündigt mich fristlos.
Ich hab bist jetzt nicht krank gemacht, keine Abmahnung bekommen, war immer pünktlich, habe auch keine Fehler gemacht. Er mag mich nicht mehr. Einfach so.

Meine Fragen an Euch sind:

1. Kann er mich einfach so kündigen ?? Ohne Grund ??
( Firma hat 8 Angestellte)

2. was kann ich tun ? Soll ich zu Anwalt gehen ??

Bitte um ernste Antworten.

Verdammt gerade jetzt wo ich angefangen habe mein Geld zu sparen für die Börse.Das andere was ich gespart habe,habe ich leider verloren. Auch an der Börse.

Bitte um Eure Hilfe und Ratschläge !!!

Aktienwurm

Antworten
blindfish:

Hallo Aktienwurm...

 
16.07.01 22:34
...bitte mehr Infos zum Arbeitsverhältnis bzw. zum Vertrag usw...!

Gruß blindfish (blind-fish@gmx.de)
Antworten
HB_Männchen:

hi wurm

 
16.07.01 22:43
ich kann dir leider in einer so kleinen Fa. wenig Hoffnung machen.
Es trifft dich wie jeden anderen abhängig Beschäftigten, aber, gesetzt den Fall, dass du noch nicht Ende vierzig bist, hast du die besten Chancen auf dem heutigen Arbeitsmarkt.
Solltest du doch eine gerichtliche Klärung anstreben, rechne mit einem halben Monatsgehalt je Betriebszugehörigkeitsjahr, mehr ist z.zt. wahrscheinlich nicht drin.

HB
Antworten
taos:

Krankheit ist kein Kündigungsgrund (leider),

 
16.07.01 22:45
es muß also noch etws gewesen sein.

Eine fristlose Kündigung bedarf auf jedem Fall eine Begründung.

Wenn Dein Chef Dich nicht mag, so ist das zwar kein Kündigungsgrund, aber gerade in einer kleinen Firma, auch keine Basis für eine Zusammen arbeit.

Taos
Antworten
derGURU:

Hallo Aktienwurm,

 
16.07.01 23:01
zunächst mal nur nicht die Nerven verlieren.
Normalerweise muss eine Kündigung schriftlich und mit Angaben von Gründen erfolgen. Damit würde ich mich dann beraten lassen (Gewerkschaft?) und notfalls auch einen Anwalt nehmen.
Ich kann Dir gut nachempfinden, jetzt läufts schon ander Börse seit langem nicht mehr, was einen sehr belastet und dann bricht noch mehr Unheil über einen herein. Ich habe dieses Jahr auch schon ähnliches durchgemacht.
Drücke Dir auf jeden Fall die Daumen.  
Antworten
schleimer:

ich denke

 
16.07.01 23:16
du bist warscheinlich der der als letztes eingestellt worden ist dann kann er wenn es betrieblich notwendig ist schon jemandem kündigen, er muß dann dem kündigen der als letztes eingestellt wurde.
Ich denke er wirds so darstellen. ab er dich nun mag oder nicht .. oob du nun krank warst oder nicht ... alles völlig müßig

geh zur bank lass dir geld geben und mach deinen eigenen laden auf

und auch dann kannst wirst du dir sagen stell ich welche ein oder nicht ..

und da wären wir mal wieder beim thema..

aber ich lass es

MfG

nutze deine zeit und kraft da wo es sinn macht aber nicht da wo du deinen stolz befriedigen  mußt oder willst

Antworten
Linus:

Die Kündigung ist "nichtig"

 
16.07.01 23:25
Es fehlt der Kündigungsgrund, da es sich um eine betriebliche Kündigung handelt.

Du kannst einfach weiterarbeiten bist du eine Schriftform erhälst, danach zum Anwalt... so schnell geht das  nicht !!!

halt uns auf dem laufendem

gruss Linus
Antworten
sachsen:

@ Aktienwurm

 
16.07.01 23:33
Junge lass den Kopf nicht hängen und so schnell verlierst Du die Arbeit nicht, die netten Arivaner hier haben vollkommen recht mit dem was sie geschrieben haben! Also Kopf hoch, es geht weiter!!!
Antworten
estrich:

Richtig, du kannst die Kündigung ignorieren...

 
16.07.01 23:34
solange sie nicht schriftlich war. Es gibt Kündigungsfristen, die ab der schriftlichen Nachricht wirken.
Es kann sein, daß dein chef sie spontan ausgesprochen hat, das sollte eine Warnung sein.
Einfach weiterarbeiten. Wenn dein Chef dich deswegen noch einmal anspricht (vielleicht tut er das nicht mehr), dann  solltest du versuchen vernünftig mit ihm zu reden, daß er sich das ganze nochmal überlegen soll und du deinen Job gut machst, etc...
Eine schriftliche Kündigung kann nur dann fristlos sein, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, Unehrlichkeit, etc...
Antworten
CLK230:

Rechtschutz ?? Dann nix wie hin zum Anwalt !!

 
16.07.01 23:35
Hallo Aktienwurm,

Grundsätzlich kannst Du innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, der nur schriftlichen Kündigung, beim Arbeitsgericht Klage einreichen.

Solltest Du im Genuss einer Rechtschutzversicherung sein, so empfehle ich einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Es bleibt aber immer die Frage, wie wird wohl das Betriebsklima sein wenn Du weiter in dieser Firma tätig bleibst?

MfG
Antworten
taos:

Klar kann man eine Klage einreichen,

 
16.07.01 23:42
aber das Betriebsklima wird danach jede vernünftige Arbeit unbmöglich machen.
Also kommt es zu einen Vergleich. Es gibt eine Abfindung. Das wars.

Taos



Antworten
Fluffy:

Haltet mich nicht für herzlos...

 
16.07.01 23:43
...aber wenn wir wie die Amis ein "hire & fire" Arbeitsrecht hätten, würden wir nicht auf 4.000.000 Arbeitslosen sitzen.

Gewerkschaften ? Anwalt ? Darf mein Chef das ?

Man schliesst die Schule ab, macht eine Ausbildung, findet einen Job, kündigt, hat einen besseren Job, wird entlassen, findet wieder einen Job oder man macht sich selbständig...willkommen im Leben, Aktienwurm.

Und ich wünsche Dir wirklich allles Gute, von Herzen...aber sieh auch die Situation Deines Chefs. Er bezahlt gutes Geld für eine Leistung (-> Deine Arbeit). Arbeit fällt aus (-> krank) -> Leistung wird gekündigt.

Das Thema "Mutterschaftsschutz"...auch so ein Aufreger. Ich stelle jemanden ein. Weiblich. 28. Frage: Haben Sie vor, in nächster Zeit ein Kind zu kriegen. Anwort: Nein (Obwohl sie schon WEISS, DASS SIE SCHWANGER IST). Lügen erlaubt. Einen Monat gearbeitet, schwierige Schwangerschaft -> und sie ward nicht mehr gesehen. Aber Geld darf ich natürlich noch zahlen.

Ihr haltet mich für zynisch ? Vielleicht. Aber ich bin auch ein erfolgreicher Selbständiger und guter Chef. Wenn ich die Leistung bekommen, für die ich bezahle.

Gruß

Fluffy
Antworten
oostwoud:

@ aktienwurm- bei mehr als 6 mitarbeitern im

 
16.07.01 23:46
unternehmen greift der arbeitnehmerschutz! geh zum anwalt. beste chancen!------jedoch:will dich dein arbeitgeber nicht mehr beschäftigen,haste schlechte karten auf beibehaltung deines job`s, ev. mobbing usw. geh zum anwalt, und such dir einen neuen job. man lebt nur einmal und arbeit sollte spass machen. viel glück für die zukunft und lass, auch, wenn es schwer fällt, den kopf nicht hängen.  viel erfolg      gördy
Antworten
Fluffy:

Arbeitnehmerschutz ! Super !

 
16.07.01 23:48
Ich fordere Vollbeschäftigung für alle !

FLuffy
Antworten
estrich:

Fluffy, nun bleib mal beim Thema

 
16.07.01 23:48
Aktienwurm ist ja nicht schwanger und hat den Chef auch nicht angelogen.
Wenn er auf lohnsteuerkarte arbeitet sind in seinem Lohn nun mal Ausfälle durch krnakheit mit eingepreist. Der Chef kann nicht beides haben. Einen angestellten der nicht krank wird und trotzdem ein gehalt, in welchem diese Ausfälle schon enthalten sind, alles klar?
Antworten
TurboPower:

Aufpassen bei Tips!

 
16.07.01 23:49
Ich bin Betriebsratsvorsitzender in einem österreichischen Mittelbetrieb und kenne daher das deutsche Arbeitsrecht nicht.
Bei uns gibt es sehr wohl eine mündliche Kündigung. Du mußt bei vielen Tips, die Du von Personen erhältst, die nicht unbedingt mit dem Arbeitsrecht vertraut sind, aufpassen! Es kursieren da nämlich viele Geschichten, die einfach nicht stimmen.
Was mich stutzig macht, ist die Tatsache, daß Dein Chef von fristloser Kündigung und geschenktem Urlaub spricht. Das ist nicht möglich! Er bezweckt damit sicherlich nur, daß Du in Deiner Kündigungsfrist den noch offenen Urlaub konsumierst und er Dir keine Urlaubsentschädigung mehr zahlen muß!
Ich kann Dir daher nur wärmstens empfehlen, eine Interessensvertretung (bei uns Arbeiterkammer, Gewerkschaft) auzusuchen und um Rechtsauskunft und wenn notwendig Rechtsbeistand zu ersuchen!
Ansonsten könntest Du einiges Geld verlieren. Ich habe oft genug Erfahrung mit falschen Abrechnungen und billigem Loswerden von Mitarbeitern gemacht.
Ansonsten sehe ich die Kündigung als rechtmäßig, außer es liegt eine Sozialwidrigkeit vor.
mfG
TurboPower
Antworten
Fluffy:

sorry @estrich

 
16.07.01 23:51
Mir tut´s ja auch leid für Aktienwurm. Hatte heute nur gerade selbst einige Personalquerelen & bin vielleicht deshalb etwas unsensibel was die Arbeitnehmerseite angeht.

Gruß
Fluffy
Antworten
Aktienwurm:

Um genauer zu sein......

 
16.07.01 23:55
Es ist so:

ich bin seit 11 jahre in Deutschland. komme aus Rumänien.
seit 1991 bin staatenlos. Seit dem bekomme ich manchmal ein reisepass für ein Jahr oder nach Lust und Laune der Behörde ein ausweis(duldung) immer für ein Jahr.

Vorher war ich 9 Jahre eingestelt bei eine Firma in der nähe von Stuttgart.
Wollte ich immer nach Frankfurt, und wie ich oben geschrieben habe seit 01.11.200 eingestelt bei dieses Firma.
Bin ich heute gekommen und er hat mir ein brief in die hand gedrückt, da stand ,, fristlose Kündigung ,, ohne Grund.

Arbeitsvertrag habe ich keine bekommen, sondern nur die Arbeiterlaubnis wo steht das ich bis 29 April 2002 recht habe bei dieses Firma zu arbeiten.

Er hat mir gesagt die nächste 2 Woche bekomm ich urlaub und dann das war's.

Ich habe keine Ahnung was soll ich machen ?
Soll ich wieder auf wiedereinstellung verklagen? oder was soll ich machen und welche chance habe ich .....

Meine frage war: kann er mich ohne ein Grund rausschmeißen?
Bin seit 8 Monate da und habe ich mir nicht zu schulden was kommen lassen.

Verstehe das Welt nicht mehr. Mein Chef war immer ein impulsiver Mensch, hat uns immer angeschrien und uns behandelt wie tiere.
Alle haben von ihm gezittert.

Ich habe Heute ein Anwalt angerufen, whone hier in Frankfurt am Main, fachanwalt für Arbeitsrecht, und er sagte mir so was kann er nicht machen ??
stimmt das?


Aktienwurm

 
Antworten
Fluffy:

...

 
16.07.01 23:59
Da die von mir oben geschilderten Beispiele nicht im geringsten mit der Situation von Aktienwurm zu tun haben, bitte ich sie einfach zu ignorieren. Und mich am besten auch  gleich. Ich geh´ jetzt in´s Bett, dann muss ich meinen heutigen Frust auch nicht mehr an Euch auslassen.

Sorry & n8.

Fluffy
Antworten
TurboPower:

@Fluffy

 
17.07.01 00:07
Wie bereits erwähnt, bin ich Arbeitnehmervertreter. Ich beneide aber auch speziell kleinere Arbeitgeber nicht um deren ständig auftretenden Personalprobleme. Es gibt halt auf beiden Seiten schwarze Schafe.
mfG
TurboPower
Antworten
sexy:

Aktienwurm, Du mußt Dich auf jeden Fall

 
17.07.01 00:14
informieren. Wenn Du das nicht machst, hast Du jetzt schon sehr viel falsch gemacht. Gehe z. B. zu Freunden oder Kollegen, die in der Firma einen Betriebsrat haben und dort nachfragen können. Wenn Du das Geld dazu hast gehe zum Rechtsanwalt. Du mußt Dich auf jeden Fall informieren, und das sofort.

Zur Gültigkeit der Kündigung, denke ich ebenfalls, daß bei einer fristlosen Kündigung eine Begründung erforderlich ist.
Vielleicht solltest Du wirklich wieder arbeiten gehen, leider bin ich auch nicht so informiert.

Was Du auf jeden Fall machen kannst ist, daß Du mit Deinem Chef verhandelst, wenn Du sonst nicht weiter weißt.
Aber wie oben schon erwähnt, wirst Du ca. 1/2 Monatslohn bei einer Abfindung erhalten, wenn Du mehr rausholen kannst, um so besser.

Aber daß ist auch nicht definitiv, am besten informieren.
Du kannst ja vielleicht auch mal bei einer Gewerkschaft anrufen und nachfragen, vielleicht geben die Dir eine Antwort

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück
Antworten
Fluffy:

...was noch ganz wichtig ist...

 
17.07.01 00:16
...(jetzt gebe ich schon Arbeitnehmertips):

Morgen wieder hin gehen und Deine Arbeitskraft anbieten. Wenn Du dann nach Hause geschickt wirst (Zeugen!) o.k., bleib zu Hause.

Wenn Du morgen nicht hingehst kann die "fristlose Kündigung" u.U. als akzeptiert angesehen werden.

Viel Glück.

Fluffy
Antworten
taos:

@Aktienwurm

 
17.07.01 00:22
Vergesse alles. Du bist nur staatenlos, sondern im Prinzip auch rechtlos.

Natürlich kannst Du vor Gericht klagen, aber es wird Dir nichts bringen.
Eine fristlose Kündigung ohne Begründung ist nichtig, prima, aber was nützt Dir das? Gut eine Klage gegen die fristlose Kündigung wird erfolgreich sein. Aber darauf folgt sofort die fristgerechte Kündigung. Gegen diese Kündigung kannst Du fast nichts machen.

Ich will Dich nicht aus Deutschland vertreiben, aber Du bist, wie Du selbst schreibst, in Deutschland nur geduldet. Und solange sich Dein Status nicht ändert, wirst Du immer ausgenutzt werden.

Taos
Antworten
Aktienwurm:

danke an alle.....

 
17.07.01 00:28
Werde Euch mitteilen was ich alles gemacht habe.
nochmal  DANKE !!!

Aktienwurm

Antworten
schmuggler:

@Aktienwurm

 
17.07.01 00:28
Vieles wurde schon vorgeschlagen, noch eine Idee von mir, falls dir der Anwalt zu teuer wird. Industrie- und Handelskammer könnte eventuell auch eine gute Anlaufstelle sein.
Ich wünsch dir viel Glück bei der Geschichte. Wenn es nicht so läuft wie Du es Dir vorstellst - Kopf hoch - Du findest schon noch was Anderes - vielleicht auch Besseres!


Gruß, Schmuggler
Antworten
mr .andersson:

Aktienwurm setz Dich hin und schreibe folg. zurück

 
17.07.01 00:31
Aktienwurm
Musterstr. 222
00070 Musterhausen


An das
Arbeitsgericht Musterhausen
Gebrauchsmusterstr. 111

00070 Musterhausen


Musterhausen, den ..... 19..




Klage


der Marion Mustermann, Musterstr. 222, 00070 Musterhausen


- Kläger -




gegen


Firma Brüller GmbH, Teststr. 123 in 00070 Musterhausen
gesetzlich vertreten d. d. Geschäftsführer Utzgrutz


- Beklagte -



ich bitte um Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung, in der ich beantragen werde:

1. festzustellen, daß das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 16.07.01 zum 31.07.01 nicht aufgelöst wird, u. über den Kündigungszeit- punkt hinaus zu den vereinbarten Bedingungen fortbesteht,

2. im Falle des Obsiegens mit dem Antrag zu 1.) die Beklagte zu verurteilen die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluß des Prozesses tatsächlich antragsgemäß weiter zu beschäftigen.

Begründung:

Ich bin am xx.xx.19xx geboren, verheiratet und für zwei Kinder unterhaltspflichtig. Bei der Beklagten bin ich seit dem 02.02.19xx als XYZ beschäftigt. Ich erhalte derzeit ein Entgelt von xxxx,xx DM brutto, bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 38 (?)0 Stunden wöchentlich; bzw 173,33(?) Stunden monatlich im Durchschnitt.

Auf das Arbeitsverhältnis kommen die Tarifverträge des xxx-gewerbe zur Anwendung.

Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis am xx.xx.xxx zum xx.xx.xxx schriftlich (mündl. Kündig. sind irrelevant) auf. Die Kündigung ging mir am xx.xx.2001 zu.

Gegen diese Kündigung wende ich mich mit vorliegender Klage . Ich bestreite, daß die Kündigung sozial gerechtfertigt im Sinne des § 1 Kündigungsschutzgesetz ist und verweise die Beklagte auf ihre substantiierte Darlegungspflicht und Beweislast. Ferner wird die Beklagte aufgefordert, gemäß § 1 Abs. 3 KSchG. die Gründe mitzuteilen, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben.

Ich bestreite, daß vor Ausspruch der Kündigung der Betriebsrat ordnungsgemäß gehört wurde. Möge hierzu die Beklagte substantiiert vortragen und Beweis antreten.

Ich biete der Beklagten meine Arbeitskraft zu den vereinbarten Bedingungen, auch über den Kündigungszeitpunkt hinaus, weiterhin an und stehe auf entsprechende Aufforderung zur vertragsgemäßen Arbeitsleistung zur Verfügung.

Der Klageantrag zu 2.) rechtfertigt sich aus der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und wird als sogenannter uneigentlicher Hilfsantrag gestellt.

Um antragsgemäße Entscheidung wird gebeten.



(Aktienwurm)
Antworten
Linus:

oh, oh...

 
17.07.01 00:33
eines ist sicher nicht zu deinem Vorteil:

dir fehlt ein schriftlicher Arbeitsvertag, und jetzt wird die Situation
ein wenig schwieriger.

Ich kram sonst morgen das Arbeitsrecht nochmal raus, ist jetzt auch schon wieder 3 Jahre her.

So long und geh auf jeden Fall morgen wieder hin.

Gruss Linus
Antworten
blindfish:

@aktienwurm

 
17.07.01 01:03
Grundsätzlich gilt:

1. Ein Arbeitsvertrag könnte auch konkludent (schlüssig) bestehen, wenn es keine Schriftform gibt. Dann bestünde ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit den gesetzlichen Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses richten (§620 ff BGB). War es kein Arbeitsverhältnis i.S.d. §622 BGB, richtet sich die Kündigungsfrist nach der Zahlungsweise des Lohns.

2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Bei einer außerordentlichen Kündigung muß der Arbeitgeber den Grund auf Verlangen des Arbeitnehmers hin schriftlich mitteilen. Ab dann beginnt die Frist.

3. Auf keinen Fall die eigene Verpflichtung (Arbeit) kündigen (siehe oben Fluffy - Dienst anbieten), sonst entfällt der Schadensersatzanspruch, den man bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung hat.

4. Bei einer Verfehlung des Arbeitnehmers muß zwingend eine schriftliche Abmahnung vor der Kündigung erfolgen.

5. Mit der Staatsbürgerschaft habe ich mich jetzt nicht auseinandergesetzt, das müßte ich mir mal anschauen!


Aus der Ferne, ohne alle Infos zu kennen, ist die Lage natürlich schwer bis unmöglich zu beurteilen. Deshalb kann die einzig seriöse Empfehlung nur lauten: suche Dir einen Anwalt in Deiner Nähe (wenigstens für eine Erstberatung).

Gruß blindfish
Antworten
positiver:

Aktienwurm, folge mr. andersson -sehr gut- o.T.

 
17.07.01 01:20
Antworten
McKenzie:

etwas irritiert: welcher mr .andersson bist du !?

 
17.07.01 01:42
ich kann mir nicht vorstellen, daß es sich hier um den  mr.anderson handelt, der sich heute (mehr oder weniger unverständlicherweise) vom ARIVA-Board verabschiedet hat...

Wozu eine ID, die absichtlich der Original-ID bis auf ein 'Space' identisch ist???
Antworten
007Bond:

generell gilt:

 
17.07.01 01:48
Nach 6 Monaten gilt der gesetzliche Kündigungsschutz!

Und eine fristlose Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer - nennen wir es einmal so - silberne Löffel gestohlen hat ... aber manchmal tuts leider auch ein Bleistift - zumindest im Sinne des Gesetzes - was aber erst bewiesen werden muss!
Antworten
mr .andersson:

@Mc.Kenzie, lass' Dich mal untersuchen, z.B.:hier:

 
17.07.01 02:43
www.mrct.de/  
Antworten
boomer:

Fluffy hat pragmatisch den 1.Schritt genannt:

 
17.07.01 02:44
1. Arbeitskraft unter Zeugen sofort anbieten, ansonsten ärztliches Attest, wenn dieser Termin nicht wahrzunehmen ist!

2. Unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern) Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen bzw. Rechtsberatung der Gewerkschaft.

Rechtliche Würdigung hat hier keinen Zweck, da alles durcheinander geht und
offensichtlich  KEINER hier grundsätzliche Ahnung hat, sondern unsystematisch etwas zum besten gegeben wird!

Ist zwar überall etwas Richtiges dabei, aber nur punktuell!

MfG
Antworten
Aktienwurm:

Danke Bommer !!!

 
17.07.01 08:28
Aber danke an alle für Eure Unterstüzung !!!
Heute vormittag bei austehen geht mir so schlecht.
Nach so viel verlust an der Börse jetzt noch das mit dem Arbeitplatz. Verdammt !!

Oh, oh...

Aktienwurm



Bommer ich habe nichts geklaut, sogar 14 Stunde am Tag gearbeitet, jede Samstag und manchmal auch Sonntag 10 Stunde war ich da alleine, weil keine wollte arbeiten,Feiertage auch....ich bin nur sauer weil ich war immer erhlich und das so was .....einfach so !!

Antworten
blindfish:

@boomer

 
17.07.01 08:30
...irgendwie hättest Du Dir Dein Posting auch sparen können. Habe grundsätzlich nix anderes gepostet. Wenn Du schon zeigen willst, daß Du die Definition von "unverzüglich" kennst, hätte das aber in Deinen Punkt 1 gehört, denn Punkt 2 ist natürlich dringend angeraten, aber keineswegs gesetzlich zwingend, oder...??

Gruß blindfish :-)
Antworten
sfor:

nimm dir das nicht zu sehr zu herzen

 
17.07.01 08:37
dein arbeitgeber hatte nur einen grund gesucht um dich zu kündigen. früher oder später wäre dies sowieso erfolgt, wäre keine gute zusammenarbeit mehr möglich gewesen. leihfirmen im süden von d suchen ständig nach qualifizierten arbeitskräften, vor allem nach solchen, die bereit sind überstunden zu übernehmen!
Antworten
gismicki:

Job einklagen hab ich auch schon gemacht.....

 
17.07.01 08:40
.....ich wurde von meinem Arbeitgeber auch schon einmal gekündigt und fand die Kündigung eigentlich nicht gerechtfertigt - also habe ich mich bei einem Rechtsanwalt erkundigt (Beratungsgespräch ohne Rechtsschutzversicherung kostest nur so zwischen 50 und 100,- / sollte man trotz Aktien Verluste in Kauf nehmen). Anschließend habe ich mich überall neu beworben und zeitgleich geklagt.
Ich bekam woanders eine neue Stelle und hinsichtlich meiner Kündigung bekam ich auch noch Recht - was mir unwahrscheinlich Auftrieb gab. Mein alter Arbeitgeber hätte mich wieder einstellen müssen, aber auf Grund von Mobbing (was schon von anderen erwähnt wurde) hatte ich dankend abgeleht und zudem noch ein finanziellen Ausgleich bekommen.
Also laß Dich von einem Anwalt beraten und such Dir parallel einen neuen Job, denn in Deiner bisheigen Firma wirst Du sicherlich keinen Fuß mehr auf den Boden bekommen.

Gruß
M.
Antworten
Aktienwurm:

Hab was vergessen zu fragen....

 
17.07.01 08:43
was ist wenn ich gekündigt bin. Bekomme ich Arbeitlosengeld gleich oder nach paar Monaten.
Sicher werde ich ein andere Arbeitplatz finden, hoffe ich,aber wie ist es mit dem Arbeitlosengeld ???

Jetzt habe ich etwas ein wenig zeit für die Börse.
Antworten
sfor:

wenn du 1 jahr gearbeitet hast

 
17.07.01 08:47
bekommst du arbeitslosengeld, muss seit neuestem auch nicht zusammenhängend gewesen sein, aber nach der letzten inanspruchnahme.
Antworten
vega2000:

Versuchs mal bei "www.arbeitsrecht.de"

 
17.07.01 09:04
Dort bekommst du sicherlich `ne Menge hinweise & Adressen die dir weiterhelfen können !

Viel Glück
Antworten
Spitfire33:

Alle Ratschläge sind richtig und gut gemeint.

 
17.07.01 09:15
Nimm Dir ein Branchenbuch und suche Dir die Firmen, die einen CNC-Dreher gebrauchen können und rufe sie an.
Damit hast Du dann die Gewißheit in 14 Tagen wieder Arbeit zu haben.
Gruß SF
Antworten
boomer:

Richtig blindfish, damit habe ich erfolgreich

 
17.07.01 09:51
ergründet, dass wenigstens einer juristisch vorgebildet ist. Aber auch die meisten Juristen haben KEINE Ahnung von Arbeitsrecht.

Ich habe mich einfach über das "Gesabbel" geärgert, das dem Betroffenen nicht hilft. Er braucht in dieser psychisch belastenden Situation eine klare Handlungsanweisung und keine wohlgemeinten Worthülsen.

MfG  
Antworten
blindfish:

@boomer

 
17.07.01 10:08
Hast natürlich schon recht! Mir ist nur in vielen Threads aufgefallen, daß anscheinend die Postings weiter oben gar nicht mehr gelesen werden und sich so eine Menge Doppelungen und nicht notwendige Postings ergeben.

Gruß blindfish

Antworten
boomer:

Hi blindfisch, habe mir Dein Posting noch einmal

 
17.07.01 10:10
angelesen:

Hast Du schon einmal etwas von einem "faktischem Arbeitsverhältnis" gehört?
Sonst möchte ich nicht auf andere kleine Punkte eingehen!
Grundsätzlich hätte ich mich eigentlich zurückgehalten, wenn nicht die Fülle der gutgemeinten Ratschläge letztlich "erschlagend" wirken könnte.
MfG
Antworten
wintz:

Anwalt "Spezialgebiet Arbeitsrecht"

 
17.07.01 10:12
Ich  kann gut nachempfinden wie es dir geht. Du hast eigentlich nur noch die Möglichkeit aus deiner Situation das beste  zu machen. Mein Vorschlag wäre:

1. Ein Anwalt suchen der sich spezialisiert hat auf Arbeitsrecht.
2. Die Kosten beim Anwalt (evtl. vorher mit dem Anwalt aushandeln)für ca.
  eine Stunde Beratung DM 100,-- bis DM 200,-.
3. Du mußt kurzfristig reagieren, innerhalb 1-2 Wochen sollte die Entscheidung
  fallen was du machen willst?
4. Da du in einem kurzen Arbeitsverhältnis steht geht es darum, daß du an
  Abfindung so viel wie möglich aushandeln kannst.

Gruß
wintz
Antworten
hexe:

Noch eine Möglichkeit......

 
17.07.01 10:50
geh` zur öffentlichen Rechtsauskunft.Die gibt es bestimmt auch in Frankfurt.
Auskunft anrufen!! Dort beraten Anwälte Bürger mit einer wenig gefüllten Geldbörse fast kostenlos.

          viel Glück    Hexe
Antworten
Tyler Durdan:

@Aktienwurm

 
17.07.01 11:17
Hallo,

zum Abschluß noch ein Tipp von mir:

Höre niemals auf Tipps, die aufgrund von juristischem Halbwissen geäußert wurden. Nichts ist gefährlicher als das. Wenn das Gespräch mit dem Arbeitgeber nichts einbringt, dann hole Dir fundierten Rat vom Fachmann.

Grüsse,
Tyler Durdan
Antworten
Hiob:

@Aktienwurm

 
17.07.01 11:26
und vergeß bitte nicht, daß Du für die Jobsuche ein Zeugnis von Deinem Arbeitgeber ganz gut gebrauchen könntest. Dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet. Aber auch das würde ich nicht dem Zufall überlassen und unbedingt einen Fachmann bemühen, der die Sache auf nachteilige Formulierungen hin überprüft und Dich auf diese Weise vor üblen Nachreden schützt. Denn gerade hier wird vieles zwischen den Zeilen verpackt und gelesen...  
Antworten
Aktienwurm:

Heute....

 
18.07.01 10:57
gehe ich um 14.00 Uhr mein kündigung zu holen !!
kann ich gleich verlangen auch ein Arbeitzeugnis??

Dann gehe ich zum Anwalt.

Aktienwurm

Antworten
Der kl. Hobbit:

hallo aktienwurm

 
18.07.01 11:11
ich kann dir zwar nicht mit tipps dienen (ausser das du bei einem anwalt am besten aufgehoben bist), da ich mich auf dem gebiet zu wenig auskenne.
aber ich drücke dir beide daumen, dass du bald wieder arbeit findest und bei deinem letzten arbeigeber noch ein paar mark abfindung herausholen kannst. kopf hoch und lass dich nicht unterkriegen!!!!
Antworten
Aktienwurm:

Danke.....kl.hobbit o.T.

 
18.07.01 11:21
Antworten
Aktienwurm:

TEIL I o.T.

 
18.07.01 23:02
Antworten
boomer:

das ist der "Wurm" o.T.

 
13.09.01 15:41
Antworten
CrashPanther:

Wirklich ein armer Wurm

 
13.09.01 15:43


Good trades
CP
Antworten
schoebel:

@aktienwurm

 
13.09.01 15:46
hoffe sie pfaenden dir auch bald deinen computer

ps. will von dir nichts mehr lesen

mfg otto
Antworten
index:

wird wohl auch nicht passieren,

 
13.09.01 15:53
da aktienwurm gesperrt ist  
Antworten
maxperforma.:

???

 
13.09.01 15:57
wieso ist der staatenlose in Deutschland lebende Rumäne
Aktienwurm Amerikaner geworden?

Vielleicht teilt er's uns unter seiner neuen ID mit  
Antworten
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