Abhöraktionen der Banken


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Abhöraktionen der Banken

 
06.08.01 12:26
ftd.de, Fr, 3.8.2001, 15:28, aktualisiert: Sa, 4.8.2001, 14:07  
Banken unter Verdacht wegen Gesprächsaufzeichnungen

Ohne Wissen der Kunden zeichnen viele Banken beim so genannten Telefonbanking die Telefongespräche mit ihren Kunden auf. Hinweise für den Kunden werden in Verträgen oder auf Kontoauszügen versteckt.

Nach Informationen der TV-Sendung "ARD-Ratgeber Recht" zeichnen die Kreditinstitute die Gespräche auf, um die Geschäftsvorgänge auch später noch nachvollziehen zu können. Als durchgängige Praxis habe dies der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Kreditwirtschaft als Spitzenverband bezeichnet, sagte der verantwortliche Redakteur der Sendung, Matthias-Josef Zimmermann am Freitag in Köln.


Ohne Zustimmung strafbar


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, kritisierte nach WDR-Angaben die Aufzeichnungen ohne Zustimmung der Kunden: "Wenn hinter dem Rücken des Betroffenen Gespräche aufgezeichnet werden, dann ist das strafbar." Ohne Aufklärung und Zustimmung der Kunden könne das nicht passieren.


Recherchen des WDR haben ergeben, dass viele Banken und Sparkassen Gespräche mitschneiden, ohne dass eine schriftliche Einverständniserklärung des Kunden vorliege. Informationen für den Kunden über die Mitschnittpraxis fänden sich oft nur versteckt in umfangreichen Vertragsunterlagen oder in einem Fall als Hinweis auf dem Deckblatt eines Kontoauszugs. Die Institute hätten neben telefonischen Auftragserteilungen auch reine Beratungsgespräche mitgeschnitten. Teilweise würden die Aufzeichnungen länger als ein Jahr aufgehoben, sagte Zimmermann.



Banken bestätigen Aufzeichnungen


Ein Sprecher der Commerzbank bestätigte die Praxis der Gesprächsaufzeichnung. Meistens handele es sich dabei um Wertpapiergeschäfte. Die Aufzeichnung diene dazu, Kauf- oder Verkaufsaufträge nachvollziehen und falls nötig beweisen zu können. Zuvor würden allerdings alle Kunden, die am Telefonbanking teilnähmen, per Vertrag ausdrücklich über die Aufzeichnungen informiert. Vor jedem einzelnen Gespräch werde dies daher nicht mehr wiederholt.

Auch bei der Deutschen Bank werden Gespräche bei Geschäften über das Telefon aufgezeichnet. "Alle Interessenten für das Telefonbanking müssen aber schriftlich ihr Einverständnis geben", sagte Klaus Winker von der Deutschen Bank 24. Bei der Filialtochter sei die Genehmigung Bedingung für die Teilnahme an diesem Telefon- Service.


Der Datenschutzbeauftragte Jakob fordert, dass die Banken und Sparkassen ihre Praxis umgehend ändern und damit den Bestimmungen des Datenschutzes Rechnung tragen sollten. Die Kreditinstitute sollten ihren Kunden ein Formular vorlegen, auf dem über die Aufzeichnungen informiert werde und auf denen der Kunde sein schriftliches Einverständnis dazu erteilen könne.

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