Ist aber eine elende Rechnerei. Sehr komfortabel gehts mit Steuerprogrammen (Taxman, Wiso Sparbuch etc.) Hat auch den Vorteil, dass ELSTER verwendet wird und du schneller an deine Erstattung kommst.
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"FiFo" bei Wertpapierverkäufen
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG n.F. - Aktuelle Steuer-Information
Wurden Wertpapiere zu unterschiedlichen Zeitpunkten angeschafft, ergaben sich bisher praktische Schwierigkeiten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns.
Ab dem 1.1.2005 ist gesetzlich geregelt worden, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere als zuerst verkauft gelten (sog. First in/First out - FiFo-Verfahren).
Beispiel: Ein Anleger kauft zu folgenden Zeitpunkten Aktien der A-AG:
15.01.04: 100 Stück zu 4.000 ,
30.09.04: 100 Stück zu 3.000 ,
07.02.05: 100 Stück zu 5.000 .
Am 28.05.05 verkauft er 200 Stück für insgesamt 14.000 .
Die am 15.01.04 gekauften Aktien gelten als zuerst verkauft. Da der Anleger diese Aktien nach über einem Jahr verkauft hat, ist der Veräußerungserlös zu 7.000 steuerfrei (7.000 von 14.000 entfallen auf den Veräußerungserlös für die 100 am 15.01.04 gekauften Aktien). Als zweites gelten die am 30.09.04 gekauften Aktien als verkauft. Da dieser Verkauf innerhalb der Jahresfrist seit der Anschaffung erfolgt ist, ergibt sich folgender Gewinn:
7.000 : Veräußerungserlös œ von 14.000
3.000 : Anschaffungskosten der am 30.09.04 gekauften Aktien
4.000 : Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft
Dieser Gewinn von 4.000 ist auf Grund des hier geltenden Halbeinkünfteverfahrens zur Hälfte steuerpflichtig und zur Hälfte steuerfrei. Im Bestand bleiben die am 07.02.05 erworbenen Aktien zu Anschaffungskosten von 5.000 .
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"FiFo" bei Wertpapierverkäufen
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG n.F. - Aktuelle Steuer-Information
Wurden Wertpapiere zu unterschiedlichen Zeitpunkten angeschafft, ergaben sich bisher praktische Schwierigkeiten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns.
Ab dem 1.1.2005 ist gesetzlich geregelt worden, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere als zuerst verkauft gelten (sog. First in/First out - FiFo-Verfahren).
Beispiel: Ein Anleger kauft zu folgenden Zeitpunkten Aktien der A-AG:
15.01.04: 100 Stück zu 4.000 ,
30.09.04: 100 Stück zu 3.000 ,
07.02.05: 100 Stück zu 5.000 .
Am 28.05.05 verkauft er 200 Stück für insgesamt 14.000 .
Die am 15.01.04 gekauften Aktien gelten als zuerst verkauft. Da der Anleger diese Aktien nach über einem Jahr verkauft hat, ist der Veräußerungserlös zu 7.000 steuerfrei (7.000 von 14.000 entfallen auf den Veräußerungserlös für die 100 am 15.01.04 gekauften Aktien). Als zweites gelten die am 30.09.04 gekauften Aktien als verkauft. Da dieser Verkauf innerhalb der Jahresfrist seit der Anschaffung erfolgt ist, ergibt sich folgender Gewinn:
7.000 : Veräußerungserlös œ von 14.000
3.000 : Anschaffungskosten der am 30.09.04 gekauften Aktien
4.000 : Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft
Dieser Gewinn von 4.000 ist auf Grund des hier geltenden Halbeinkünfteverfahrens zur Hälfte steuerpflichtig und zur Hälfte steuerfrei. Im Bestand bleiben die am 07.02.05 erworbenen Aktien zu Anschaffungskosten von 5.000 .
