Ich will hier nochmal auf 2 kleine Titel aufmerksam machen, die beide im Februar Sonderausschüttungen durchführen. Bei Parsytec sind's etwa 2 Euro pro Aktie (= 34,5% Dividendenrendite), bei Syzygy sind's 1,50 Euro pro Aktie (= 29,1% Dividenrendite). Es kann nicht schaden, hier jetzt schon einzusteigen, da die Werte durch die Dividende gut nach unten abgesichert sein sollten und die Dividendenrallye jederzeit losgehen kann. Bei Parsytec gab's heute morgen auch schon enorm hohe Umsätze, da deckt sich jemand Großes schon ein.
Parsytec - Ausschüttung erfolgt am 9. Februar
28.08.06 16:21
Der Vorstand der Parsytec AG hat den Zeitpunkt für die am 23. Mai 2006 von der Hauptversammlung beschlossene Kapitalausschüttung in Höhe von ca. 2 Euro pro Aktie auf den 9. Februar 2007 festgesetzt. Grundlage für eine Auszahlungsberechtigung ist demzufolge der Aktienbestand am Vortag der banktechnischen Abwicklung, der 8. Februar 2007, nach Börsenschluss.Grundlage für den Zeitpunkt der Ausschüttung ist die nun erfolgte behördliche Bekanntmachung des Eintrags der entsprechenden Hauptversammlungsbeschlüsse in das Handelsregister. Auf Basis des Eintrags ist am 10. August 2006 nach Börsenschluss die Aktienzusammenlegung im Verhältnis 2:1 erfolgt, auf Basis der nun erfolgten behördlichen Bekanntmachung läuft die gesetzlich vorgeschriebene 6-monatige Wartefrist zum Gläubigerschutz, die vor dem Zeitpunkt der Ausschüttung abgeschlossen sein muss.
__________________________________________________
Syzygy - Sonderausschüttung am 16. Februar 2007
04.09.06 16:49
Die Syzygy AG gab heute bekannt, dass die angekündigte Sonderausschüttung in Höhe von 1,50 Euro pro Aktie am 16. Februar 2007 erfolgt. Ausschüttungsberechtigt sind die Aktionäre, deren Syzygy-Aktien am Donnerstag, den 15. Februar 2007 zum Börsenschluss im Depot verbucht sind und dadurch vom Clearstream erfasst werden.Die ordentliche Hauptversammlung der Syzygy AG hatte am 30. Juni 2006 eine Kapitalherabsetzung in Höhe von 1,50 Euro pro Aktie beschlossen, welche im Ergebnis zu einer Sonderausschüttung in dieser Höhe führt.Die Beschlüsse der Hauptversammlung wurden anschließend beim zuständigen Amtsgericht in Bad Homburg zur Eintragung eingereicht. Am 16. August 2006, wurden die Eintragungen des Amtsgerichtes im Bundesanzeiger publiziert. Gem. § 225 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) darf die Sonderausschüttung erst nach Ablauf einer auf den letzten Veröffentlichungstermin folgenden Frist von 6 Monaten erfolgen.Die Sonderausschüttung wird aus dem steuerlichen Einlagenkonto entnommen und erfolgt daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.
Parsytec - Ausschüttung erfolgt am 9. Februar
28.08.06 16:21
Der Vorstand der Parsytec AG hat den Zeitpunkt für die am 23. Mai 2006 von der Hauptversammlung beschlossene Kapitalausschüttung in Höhe von ca. 2 Euro pro Aktie auf den 9. Februar 2007 festgesetzt. Grundlage für eine Auszahlungsberechtigung ist demzufolge der Aktienbestand am Vortag der banktechnischen Abwicklung, der 8. Februar 2007, nach Börsenschluss.Grundlage für den Zeitpunkt der Ausschüttung ist die nun erfolgte behördliche Bekanntmachung des Eintrags der entsprechenden Hauptversammlungsbeschlüsse in das Handelsregister. Auf Basis des Eintrags ist am 10. August 2006 nach Börsenschluss die Aktienzusammenlegung im Verhältnis 2:1 erfolgt, auf Basis der nun erfolgten behördlichen Bekanntmachung läuft die gesetzlich vorgeschriebene 6-monatige Wartefrist zum Gläubigerschutz, die vor dem Zeitpunkt der Ausschüttung abgeschlossen sein muss.
__________________________________________________
Syzygy - Sonderausschüttung am 16. Februar 2007
04.09.06 16:49
Die Syzygy AG gab heute bekannt, dass die angekündigte Sonderausschüttung in Höhe von 1,50 Euro pro Aktie am 16. Februar 2007 erfolgt. Ausschüttungsberechtigt sind die Aktionäre, deren Syzygy-Aktien am Donnerstag, den 15. Februar 2007 zum Börsenschluss im Depot verbucht sind und dadurch vom Clearstream erfasst werden.Die ordentliche Hauptversammlung der Syzygy AG hatte am 30. Juni 2006 eine Kapitalherabsetzung in Höhe von 1,50 Euro pro Aktie beschlossen, welche im Ergebnis zu einer Sonderausschüttung in dieser Höhe führt.Die Beschlüsse der Hauptversammlung wurden anschließend beim zuständigen Amtsgericht in Bad Homburg zur Eintragung eingereicht. Am 16. August 2006, wurden die Eintragungen des Amtsgerichtes im Bundesanzeiger publiziert. Gem. § 225 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) darf die Sonderausschüttung erst nach Ablauf einer auf den letzten Veröffentlichungstermin folgenden Frist von 6 Monaten erfolgen.Die Sonderausschüttung wird aus dem steuerlichen Einlagenkonto entnommen und erfolgt daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.