Die Darstellungen sind sicherlich richtig, aber so einfach ist die Sache nicht. Man muss da unterscheiden nach den Motiven.
1. Ich habe einen Indexfonds oder ein ETF. Ich verkaufe hier die Calls um einen Zusatzertrag zu erzielen. Da ich am Index hänge, darf ich die Aktien gar nicht verlieren, habe also Interesse daran, dass die Aktien im Bestand verbleiben, kann allerdings nichts tun weil ich den Index reproduziere. Muss mich also zum Verfall ggfs. wieder eindecken oder entsprechende Gegenpositionen eingehen. Bei fallenden Kursen muss ich gar nichts tun weil ich ja keine Aktien verliere. In der Situation wo ich Puts verkaufe um Zusatzertrag zu generieren, müsste ich mich bei Fälligkeit bei fallenden Kursen eindecken, aber die meisten Indexfonds dürfen diese Puts m.E. nicht verkaufen. Spielt also in der Realität kaum eine Rolle.
2. Ich manage einen aktiven Fonds. Ich verkaufe einen Call. In dem Fall setze ich einen Ausübungspreis, zu dem ich die Aktien auch verlieren möchte. Bekomme also noch Geld für mein Limit. Je höher die Vola, desto höher mein Entgelt. Steigt die Aktie nicht wie erhofft, ist beim Verfall meine Kassequote geringer als erhofft weil ich auf der Aktie sitzengeblieben bin.
3. Im entgegengesetzten Fall verkaufe ich einen Put um zu niedrigeren Kursen meine Kasse anzulegen. Wenn ich recht bekomme habe ich eine Outperformance erzielt durch die zwischenzeitlich gehaltene Kasse sowie durch die eingenommene Prämie. Je höher die Vola ist umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Hauptmotiv des Trades das Einnahmen einer Prämie ist.
Für die institutionellen Anleger kann man also nicht grundsätzlich sagen, dass ein gewisser Abrechnungspreis wünschenswert ist.
4. Anders sieht es eventuel für die Banken, sprich Emittenten aus. Sie leihen sich häufig aus den Beständen der Institutionellen Aktien aus - meistens über Vereinbarungen wovon der Fondsmanager kaum etwas mitbekommt. Diese Leihevereinbarungen müssen immer eingehalten werden; beim Fondsmanager bleibt der Bestand immer gleich. Die Emittenten müssen also die geliehenen Aktien zurückgeben und müssen zu Fälligkeiten also entsprechend handeln.
5. Dann spielt auch noch die normale Welt hinein. Es kann Liquiditätsveränderungen geben durch Mittelzuflüsse und-abflüsse. Eventuell kann eine Putoption, die zur Fälligkeit im Geld steht, nicht mehr bedient werden, weil das Cash wegen Mittelabflüssen nicht mehr zur Verfügung steht. Der Fondsmanager muss also verkaufen und sich Cash besorgen. Umgekehrt kann bei Ausübung eines Short-Calls der Liquiditätszufluss zu hoch werden, weil z.B. Richtlinien (z.B. maximale Cashquote) eine gewisse maximale Cashquote vorschreiben, die mit dem Abfluss von Aktien verletzt würde.
Man kann das fortsetzen. Die Sache ist m.E. nicht so banal. Ich halte daher nicht allzuviel von der These, dass es eine maximale Pain gibt, die man vermeiden muss. Das hängt sehr stark von der Struktur des Optionsgeschäftes aus und die können wir als Privatleute überhaupt nicht erkennen. Da sind wir im Nachteil ggü. Häusern wie Goldman Sachs.