So etwas wäre kursbewegend. Sah man ja heute überdeutlich.
|
ist auf der BVB-IR-Seite veröffentlicht. Eine weitere Veröffentlichung dazu gibt es normalerweise nicht.
Die vom BVB veröffentlichte Stimmrechtsmitteilung hat aus meiner Sicht zwei Probleme:
1) Ist die Mittteilung sehr unübersichtlich gestaltet, das war früher besser. Das ist eindeutig eine Sache, die der BVB verbessern kann.
2) Die Mitteilungspraxis durch Odey ist seltsam. Das ist eine Sache, die primär Odey und nicht dem BVB anzulasten ist.
Ich teile die Einschätzung von halbgott, dass das Problem letztlich darin liegt, dass es keine Mitteilung über die Unterschreitung der 3%-Schwelle gibt, was Missverständnisse auslösen kann.
Es ergibt sich jedoch auch aus der Erklärung von Marcus Silbe nicht, warum Odey (erst) jetzt eine Stimmrechtsberührung am 21.10.2016 meldet. Nach der Erläuterung von Silbe müsste die 3%-Schwelle ja schon vorher überschritten worden sein.
Es gibt eine Mitteilung, wonach am 21.03.2014 die 5%-Schwelle überschritten wurde (entgegen der von halbgott in wo-Forum geäußerten Einschätzung ist es aber nicht merkwürdig, dass es keine separate Meldung zur Überschreitung der 3%-Schwelle gab. Die Meldung ist in der Mitteilung mit enthalten und § 21 WpHG sieht keine mehrfache Meldepflicht vor, wenn mehrere Schwellen zugleich überschritten sind.
Für den 19.08.2014 gab es die Mitteilung zur Unterschreitung der 5%-Schwelle.
Das war dann aber die letzte Mitteilung.
dass die Mitteilung möglicherweise nicht richtig war, jedenfalls aber am 21.10.2016 tatsächlich keine Mitteilungspflicht ausgelöst wurde.
Zunächst vermittelt nach meinem Wissen jede augegebene BVB-Aktie ein Stimmrecht, so dass man Kapitalanteil und Stimmrecht durchaus gleichsetzen kann.
Dass die Stimmrechtanteile unter 3% liegen, ergibt sich unmittelbar aus der Mitteilung und den von halbgott beschriebenen Zahlen. Es ist nicht richtig, wenn Du schreibst, dass gestern vermeldet wurde, dass Odey 3.195.145 Stimmrechte halte. Es wurde vielmehr vermeldet, dass Odey 2.628.966 Stimmrechte (§§ 21 und 22 WpHG) hält. Das ist Spalte 7.a. der Mitteilung. Daneben hält Odey Instrumente (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG), die im Wert 566.179 Stimmrechten entsprechen. Das ist Spalte 7.b.2. der Mitteilung.
Das zusammengerechnet ergibt die in Spalte 6 genannte Zahl der Summe der Anteile in Höhe von 3,47%. Bei dieser Zahl handelt es sich aber nicht um tatsächliche Stimmrechte, die mit Anteilen gleichgesetzt werden könnten.
Es ist daher ebenso wenig richtig, wenn halbgott die Differenzkontrakte mit Aktienkäufen gleichsetzt und damit auf die Zahl von 800.000 gekauften Aktien kommt. Abgeschlossene Differenzkontrakte sind ausdrücklich keine Aktienkäufe und es besteht auch gerade kein Anspruch auf physische Lieferung. Diese Instrumente sind nur deswegen für die Meldepflichten relevant, weil man diese ansonsten z.B. über Differenzkontrakte wirtschaftlich umgegehen könnte.
Die Erklärung von Marcus Silbe ist für mich auch nicht vollständig überzeugend. Wenn ich das richtig verstehe, stellt er darauf ab, dass die Differenzkontrakte letzte Woche abgeschlossen wurden und deswegen zusammengerechnet jetzt die 3%-Schwelle überschritten wurde. Wie Du richtigerweise schreibst, wissen wir nicht positiv, wieviele Differenzkontrakte Odey vorher hielt. Aber selbst wenn es Null waren, dann löst die Berührung der 3%-Schwelle durch Zusammenrechnung von Stimmrechten und Instrumenten (also der dokumentiere Odey-Fall) gar keine Meldepflicht aus (siehe § 25a Abs. 1 WpHG).
den ich grad vergessen hatte, warum ich große Zweifel an der Erläuterung von Silbe bzw. an der Richtigkeit der Mitteilung habe. In dem Standardformular zur Stimmrechsmitteilung gibt es als Grund für die Mitteilung die folgenden Optionen:
Jedenfalls in der hier verlinkten Form (www.presseportal.de/pm/28706/3468401) ist die erste Option angekreuzt. Die auf der BVB-Seite veröffentlichte Mitteilung ist vom Format leider kaum lesbar.
Wenn die von Silbe geschilderte Erläuterung richtig ist, hätte die Option "Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte" angekreuzt werden müssen.
In dieser Form und isoliert betrachtet, kann die Mitteilung nach meinem systematischen Verständnis daher nur so verstanden werden, dass die Mitteilung erfolgt, weil im Oktober 2016 die 3%-Schwelle der Aktienanteile unterschritten wurde (daher ist es auch reichlich albern zu glauben, diese Interpretation sei nur im Forum entstanden, habe sich darüber in die Kapitalmarktwelt verbreitet und dort nach 20 Min zu einem Kurssturz geführt...). Wie dargestellt wäre so eine Mitteilung aber falsch und gäbe verzerrtes Bild ab, da eine Unterschreitung der 3%-Schwelle der Aktienanteile schon deutlich früher erfolgte.
|
| Wertung | Antworten | Thema | Verfasser | letzter Verfasser | letzter Beitrag | |
| 71 | 51.467 | 14 Gründe für ein Investment in BVB. | atitlan | aramed | 01.04.26 23:10 | |
| 7 | 19.563 | Spieltaganalyse und Kaderdiskussion BORUSSIA 09 | WireGold | 2teSpitze | 01.04.26 18:59 | |
| 10 | 760 | Perf. Vergleich - Gottt gegen den Rest der Welt | Baerenstark | Dragonwork | 06.03.26 08:56 | |
| 9 | 1.734 | Borussia Dortmund - Charttechnik | Der Tscheche | SzeneAlternativ | 01.08.25 19:07 |