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Du fragst (#42614) : "Kann mir hier mal einer erklären, wie der Leerverkäufer bei diesen winzigen Umsätzen 662.400 Aktien eindecken will?"
Ich habe es dir doch schon öfters erklärt: Da in Deutschland nur gedeckte Leerverkäufe erlaubt sind, muss der Broker der die leerverkauften Aktien verliehen hat, die gleiche Anzahl an Aktien dem Leerverkäufer zum Kauf anbieten. Dies bedeutet, der Leerverkäufer muss die 662.400 Aktien nicht über die Börse einsammeln. Du suggerierst hier immer, der Leerverkäufer müsste die Aktien an der Börse einsammeln und damit müsste eine gewisse Anzahl an Aktien (Zitat vvon Dir: Dazu braucht er mindestens 6,4 Mio gehandelte Aktien.) gehandelt werden. Dies ist schlichtweg falsch. Wieviel der Leerverkäufer für die bereitgestellten Aktien dafür bezahlen muss ist daher irrelevant, da dieses Geschäft nur den Leerverkäufer und den "verleihenden" Broker betrifft, da, wie bereits erklärt, die leerverkauften Aktien auf jeden Fall vom Broker für den Rückkauf zur Verfügung stehen muss!
Siehe auch:
" Im Falle eines gedeckten Leerverkaufs leiht der Broker dem Trader die entsprechende Anzahl an Aktien für den Leerverkauf aus seinem Bestand. In diesem Fall muss der Händler die Aktien zwar auch irgendwann zurückkaufen, doch er weiß im Vorfeld genau, dass er diese zum Kauf von seinem Broker angeboten bekommt.
Quelle:
https://admiralmarkets.com/de/wissen/articles/trading-instruments/leerverkaeufe-trading#:~:text=H%C3%A4lt%2520ein%2520Unternehmen%2520oder%2520eine,des%2520n%C3%A4chsten%2520Handelstags%2520gemeldet%2520werden
Du hast rein gar nichts verstanden. Ab dem Tag, an dem der Broker die Aktien verleiht, muss er die gleiche Anzahl an Aktien die er verliehen hat, auch in seinem Bestand halten. Ansonsten wäre es ein ungedeckter Leerverkauf, und dies ist nun mal in Deutschland verboten.
Also nochmals für dich, ganz langsam zum Mitschreiben: weder der Leerverkäufer, noch der verleihende Broker müssen die leerverkauften Aktien über die Börse einsammeln.
Bis denne, vom David.
Woher kommen die geliehenen Aktien?
Ganz einfach: Die meisten Fonds(= Broker) dürfen gemäß ihren Prospekten Aktien aus ihrem Vermögen an Spekulanten (= Leerverkäufer) verleihen. Dafür erhalten sie eine Leihgebühr, die in der Regel einige Prozent des Aktienwerts beträgt. Dies bedeutet, die Fonds verleihen eine bestimmte Anzahl von einer Aktie aus deren Portfolio. Es muss aber zumindest die gleiche Anzahl der verliehenen Aktien weiterhin im Portfolio vorhanden sein, um gedeckt verleihen zu können. Ich habe nicht behauptet, dass der Leerverkäufer die geliehenen Aktien nicht an der Börse eindecken kann, ich habe nur die Aussage von halbgottt revidiert, der behauptet hat: "Kann mir hier mal einer erklären, wie der Leerverkäufer bei diesen winzigen Umsätzen 662.400 Aktien eindecken will? Dazu braucht er mindestens 6,4 Mio gehandelte Aktien." Diese Aussage halte ich schlichtweg für falsch.
Nur meine Meinung
Bis Denne, euer David
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