freenet inside - Der Kampf um die Macht – Teil 4
INSIDER Freenet von lanu
10:48 Dienstag, 05. August 2008
Im dritten Teil unseres Expertengesprächs haben wir erfahren, wie Vorstand und Aufsichtsrat bei freenet in wechselseitigen Abhängigkeiten stehen und sich dabei prächtig verstehen. Im vierten Teil erfahren wir, welcher aktiven und passiven Unterstützer Vorstand und Aufsichtsrat von freenet sich bedienen können, um alle Versuche abzuwehren, dass jemand Einblick in Unterlagen erhält, die nicht für seine Augen bestimmt sind.
BC: Wenn diese Vorgänge bekannt sind, wieso haben United Internet und Drillisch das noch nie hinterfragt? Mit diesem Wissen sollte es doch ein Leichtes sein, die Aufsichtsräte auszutauschen.
E: Das ist eine gute Frage. Vielleicht haben sie einfach die falschen Berater.
BC: Was kann man dabei falsch machen?
E: Wenn man es vernünftig anstellt, kann man dabei eigentlich nichts falsch machen. Wenn die Berater aber nur mit einer Gehirnhälfte bei der Sache sind und mit der anderen Hälfte über eigene Probleme nachdenken, kann auch eine sichere Sache schief gehen.
BC: Wie ist das genau zu verstehen?
E: Nehmen wir die Berater von Drillisch, die Rechtsanwaltskanzlei White & Case. Diese waren im Oktober 2004 auch schon mal für mobilcom tätig. Und zwar haben sie die mobilcom-Aktien aus der umstrittenen Kapitalerhöhung, also die Aktien von France Télécom, zur Börsenzulassung begleitet.
BC: Und was bedeutet das für White & Case?
E: Die Aktien wurden damals nicht direkt von der Muttergesellschaft, der France Télécom S.A. in Paris gehalten, sondern von einer belgischen Zwischenholding, der Wirefree Services Belgium S.A. mit Sitz in Brüssel. Es wäre möglich, dass, sofern das Gericht dem klagenden Kleinaktionär Recht gibt und die Einlageverpflichtung seitens France Télécom noch besteht, diese belgische Zwischenholding nicht zahlungsfähig ist und ein Durchgriff auf den Mutterkonzern France Télécom S.A. nicht möglich ist. Davor haben nämlich auch die freenet-Vorstände und Aufsichtsräte so viel Angst. In dem Fall müssten sie selbst nämlich für die Einlageverpflichtung aufkommen. Und wie bereits erwähnt, besteht diese in Milliardenhöhe. Als die Aktien noch nicht zum Börsenhandel zugelassen waren, waren sie eindeutig zu identifizieren und hätten noch als Haftungsmasse zur Verfügung gestanden.
BC: Und White & Case soll das zu dem Zeitpunkt bereits gewusst haben?
E: Die Problematik der möglicherweise noch offenen Einlageverpflichtung für diese Aktien wurde bei mobilcom schon wesentlich früher thematisiert. Es ist kaum vorstellbar, dass White & Case bei der Börsenzulassung der Aktien diese Thematik nicht bekannt war. Und in diesem Fall hätten sie ein extremes Haftungsproblem. Wenn bei der Beratung von Drillisch jedoch eine Gehirnhälfte ständig damit beschäftigt ist, wie man einen solchen Haftungsfall vermeiden kann, dann liegt ein nicht zu beseitigender Interessenskonflikt vor. Auch nicht dadurch, dass die Börsenzulassung durch White & Case in Hamburg begleitet wurde und Drillisch durch das Frankfurter Büro von White & Case beraten wird. Unter den geschilderten Umständen kann White & Case Drillisch nicht vernünftig beraten.
BC: Unter diesem Gesichtspunkt sehe ich auch den peinlichen Auftritt des Drillisch-Anwalts auf der letztjährigen freenet-Hauptversammlung mit etwas anderen Augen.
E: Und nicht nur das. Auch der Versuch der Drillisch-Anwälte, die Einberufung der diesjährigen freenet-Hauptversammlung gerichtlich zu erzwingen. Dieser Versuch scheiterte bekanntlich an einem Formfehler. Ohne diesen Formfehler der Anwälte hätte die freenet-Hauptversammlung bereits vor der Eintragung der Kapitalerhöhung aus dem debitel-Kauf stattfinden können und Drillisch und United Internet hätten auf der freenet-Hauptversammlung eine unumstößliche Mehrheit für sich gehabt. Nun ist es aber anders gelaufen und Spoerr konnte sich vor der Hauptversammlung noch einen ihm genehmen Großaktionär mit Permira schaffen.
BC: Und wie sieht das mit den Beratern von United Internet aus?
E: Auch da könnte es Interessenskonflikte geben. United Internet wird von der Hamburger Kanzlei Rittstieg beraten. Bei der Kanzlei handelt es sich um eine sogenannte Boutique, die aufgrund ihrer Größe abhängig von einigen großen Mandaten ist. Dazu zählen z. B. die Tchibo-Erben der Familie Herz oder auch Dieter Ammer, der ehemalige Tchibo-Vorstandschef. Ammer wiederum ist der Onkel des Conergy-Gründers Hans-Martin Rüter. An Conergy ist Ammer zudem selbst beteiligt und war Vorsitzender des Aufsichtsrats, bis er vor wenigen Monaten aufgrund von Fehlentwicklungen seinen Neffen feuern musste und interimistisch den Vorstandsvorsitz übernahm. Andreas Rüter, der Bruder des Conergy-Gründers sitzt ebenfalls im Conergy-Aufsichtsrat. Diesen wiederum kennt freenet-Chef Eckhard Spoerr aus seiner Zeit als Unternehmensberater. Vor dem Börsengang von Conergy im Jahr 2005, den Rittstieg begleitete, wurde der Aufsichtsrat erweitert und seitdem hat auch Spoerr einen Sitz dort.
BC: Und das soll bereits einen Interessenskonflikt darstellen?
E: Nein, das alleine noch nicht. Aber seit Ammer den Vorstandsvorsitz bei Conergy interimistisch übernommen hat, ist Spoerr zum Aufsichtsratsvorsitzenden aufgerückt. Conergy steckt in einer ausgewachsenen Krise. Da brauchte es gerade mal einen Aufsichtsratsvorsitzenden, der bereit ist, nicht nur den geraden Weg zu gehen und das Aktiengesetz auch schon mal großzügig auszudehnen.
BC: Welche Rolle spielen die Anwälte dabei?
E: United-Internet-Anwalt Andreas Rittstieg und Dieter Ammer sorgten dafür, dass der Milliardär Otto Happel einstieg und sicherten damit erst mal das finanzielle Überleben des Unternehmens, bei dem freenet-Chef Eckhard Spoerr Aufsichtsratsvorsitzender ist. Rittstieg wiederum saß bis zum Jahr 2006 in Happels Unternehmen GEA im Aufsichtsrat und Ammer ist auch heute noch dort vertreten.
BC: Was bedeutet das für einen möglichen Interessenskonflikt der Anwälte?
E: Sollten United Internet und Drillisch mit ihren Anträgen auf der freenet-Hauptversammlung durchkommen und dem Vorstand das Vertrauen entziehen, wäre Spoerr auch nicht mehr als Aufsichtsratsvorsitzender von Conergy tragbar. Ein Vorstand, dem von seinen Aktionären das Vertrauen entzogen wird, ist auch in einem anderen Konzern nicht in einer solch vertrauensvollen Position den Aktionären vermittelbar. Das würde spätestens auf der Hauptversammlung von Conergy, die Ende August stattfindet, zu einem möglichen Eklat führen. Anwalt Rittstieg, der Happel als rettenden Großaktionär zu Conergy geholt hat, hätte dann sicherlich Einiges zu erklären. Zum einen, weshalb er Happel Millionen in ein Unternehmen investieren lässt, das von einer Negativschlagzeile zur nächsten gejagt wird und von dessen Aufsichtsratsvorsitzendem Rittstieg wissen musste, dass dieser höchst umstritten ist und zum anderen, weshalb er als Anwalt von United Internet die Ablösung dieses Aufsichtsrats betreibt.
BC: Dann würde Rittstieg die Mandate rund um Ammer und Happel wohl verlieren.
E: Das wäre wohl zu erwarten. Auf jeden Fall kann man davon ausgehen, dass Spoerr sich all diese Konstellationen momentan zunutze macht, um die freenet-Hauptversammlung einigermaßen unbeschädigt zu überstehen.
BC: Sind das denn die einzigen Berater, die United Internet und Drillisch haben?
E: Nein, als gemeinsamen Berater haben sie auch noch die Kanzlei Oppenhoff & Partner aus Köln.
BC: Lassen sie mich raten: auch ein Interessenskonflikt?
E: Denkbar wäre es zumindest. Oppenhoff ist Anfang 2008 aus dem Kölner Büro von Linklaters hervorgegangen. Linklaters hingegen berät France Télécom seit einigen Jahren in dem Fall der möglichen Schadensersatzansprüche aus dem UMTS-Debakel mit mobilcom.
BC: Wie sind Drillisch und United Internet denn nun an diese Kanzlei geraten?
E: Es sollen die Anwälte von White & Case gewesen sein, die diese Entscheidung beeinflusst haben. Damit wollten sie wohl dem immer offenkundiger werdenden eigenen Interessenskonflikt aus dem Weg gehen.
BC: Das klingt alles ganz schön unglaublich. Hat Spoerr wirklich so viel Einfluss?
E: Es geht hier nicht um Einfluss. Er hat sich einfach an einigen Stellen nahezu unersetzlich gemacht. Dazu hat er einige wichtige Personen mit in diese Vorgänge hineingezogen, so dass er von vielen, einflussreichen Stellen geschützt wird.
BC: Ob United Internet und Drillisch dennoch gegen ihn ankommen?
E: Bisher haben Sie, auch dank ihrer Berater, nicht gerade erfolgreich dabei agiert. Wenn es bei der Hauptversammlung nicht reichen sollte, eine Mehrheit wenigstens für die Abwahl einiger freenet-Aufsichtsratsmitglieder zu erlangen, sollten sie wohl ernsthaft über einen Beraterwechsel nachdenken. Eigentlich hätte die Angelegenheit auch ohne eine Mehrheit auf der Hauptversammlung schon lange zu Gunsten von Drillisch und United Internet entschieden sein können.
BC: Und wie?
E: Mit den Anteilen, die Drillisch und United Internet halten, hätten sie auch längst ohne eine Mehrheit Sonderprüfungsanträge über verschiedene Vorgänge gerichtlich durchsetzen können. Es ist schwer vorstellbar, dass als Ergebnis einiger unabhängiger Sonderprüfungen keine gravierenden Pflichtverletzungen von Vorstand und Aufsichtsrat aufgedeckt werden könnten, mit denen man schon längst eine große Mehrheit zu einer Abwahl zusammenbekommen hätte. Auch bezüglich der möglichen Ansprüche gegen France Télécom wäre man dann schon wesentlich weiter.
BC: Was würde das für freenet bedeuten?
E: Wenn sich daraus ergeben würde, dass der ehemaligen mobilcom, also heute freenet, noch Ansprüche gegen France Télécom zustehen, würde das auf der anderen Seite bei France Télécom zu Verbindlichkeiten in Milliardenhöhe führen. Man könnte einen kleinen Hinweis an die New Yorker SEC geben, dass die Bilanzen der letzten Jahre von France Télécom dementsprechend falsch sind.
BC: Hat die SEC in diesem Fall Möglichkeiten zum Eingriff?
E: Ja, denn France Télécom ist seit dem Jahr 2001 auch an der New Yorker Börse notiert. Damals hatte France Télécom selbst in einem Schreiben an die SEC die weitreichenden Verpflichtungen gegenüber mobilcom offen legen müssen. Würde ein Gutachten heute zu dem Ergebnis gelangen, dass France Télécom noch Milliardenverpflichtungen gegenüber freenet hat, wären die France-Télécom-Bilanzen der letzten Jahre wohl offenkundig falsch. Auf Druck der SEC würden dann sicherlich sehr schnell ein paar gründliche, amerikanische Anwälte, wie sie momentan bei Siemens auch am Werk sind, die Ansprüche ebenfalls verifizieren.
BC: Das könnte ja für freenet nur positiv sein.
E: Genau. Nur freenet-Vorstand und Aufsichtsrat malen für diesen Fall das düstere Schreckensszenario, dass France Télécom in einem solchen Fall von der ehemaligen mobilcom, also heute freenet, im Gegenzug Milliarden zurückverlangen könnte. Plausibel begründet wird dies jedoch nicht und das SEC-Papier steht auch in absolutem Gegensatz zu dieser Stellungnahme der freenet-Organe. Lediglich Gerhard Schmid hat man erlaubt, privat seine Ansprüche gegen France Télécom weiter zu verfolgen. Angeblich soll nur seine Strategie der Schadensersatzforderung gegen France Télécom für freenet ungefährlich sein.
BC: Und würde freenet die andere Strategie ebenfalls verfolgen?
E: Dann könnte sich daraus sehr schnell ein großer Wertzuwachs für alle freenet-Aktionäre ergeben. Unter dem aktuellen Vorstand und Aufsichtsrat wird jedoch alleine schon die Erwägung einer objektiven Prüfung, ob freenet noch Milliarden zustehen, nicht möglich sein. Dazu müsste mindestens der Aufsichtsrat ausgetauscht werden.
BC: Ich danke für dieses ausführliche Gespräch und bin gespannt, wie die Aktionäre votieren werden.
… Ende …