PRESSEMITTEILUNG
Drillisch AG engagiert sich aktiv für den Jugendschutz
Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
entwicklungsbeeinträchtigenden oder -gefährdenden Inhalten unterzeichnet
Regeln für den verantwortungsvollen Umgang mit Inhaltsangeboten, Werbung, Chatrooms,
Filmen und Spielen für Handys
Maintal, den 8. Juni 2006 - Die börsennotierte Drillisch AG und deren
hundertprozentige Tochtergesellschaften ALPHATEL Kommunikationstechnik GmbH,
VICTORVOX AG und simply Communication GmbH erklären die Anerkennung des
"Verhaltenkodex der Mobilfunkanbieter in Deutschland zum Jugendschutz im Mobilfunk".
Damit bekennt sich der Maintaler Mobilfunk-Service-Provider offen zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen vor Entwicklungsgefährdenden und -beeinträchtigenden
mobilen Informations- und Kommunikationsangeboten. Der Verhaltenskodex, der bereits
von Vertretern der Mobilfunkanbieter debitel, E-Plus, mobilcom, o2 Germany, Phone
House Telecom, Talkline, T-Mobile Deutschland und Vodafone D2 unterzeichnet worden
ist, soll im Hinblick auf technische Weiterentwicklungen im Mobilfunk kontinuierlich
fortgeschrieben werden.
Der Verhaltenskodex beschreibt gemeinsame Standards, mit denen die unterzeichnenden
Mobilfunkanbieter dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche vor
Entwicklungsgefährdenden und -beeinträchtigenden mobilen Informations- und
Kommunikationsangeboten geschützt werden. Zusätzlich regelt er die Nutzung von
Chatrooms und den Download von Filmen und Spielen im Hinblick auf den Jugendschutz.
Die Drillisch AG hat außerdem gemäß den Vorgaben des Verhaltenskodexes einen
Jugendschutzbeauftragten ernannt, der Ansprechpartner für Kunden und Interessierte
ist. Bei der Vorbereitung und Gestaltung von Angeboten und bei Entscheidungen zum
Thema Jugendschutz wird der Jugendschutzbeauftragte involviert.
Die Mobilfunkanbieter, die dem Verhaltenskodex zustimmen, verpflichten sich, keine
gesetzlich unzulässigen Inhalte wie Propaganda für verfassungswidrige
Organisationen, Volksverhetzung, Aufforderungen zu Straftaten oder Kinder- und
Gewaltpornografie zu verbreiten. Zusätzlich ist im Kodex festgehalten, dass sie die
mit ihnen vertraglich verbundenen Anbieter von Inhalten zur Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften verpflichten werden. Mobile Inhalte, die die Entwicklung
und Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen gefährden können, sollen
ausschließlich Erwachsenen in geschlossenen Benutzergruppen im Rahmen eines
Altersverifikationssystems zugänglich sein, beispielsweise bei Abschluss eines
Mobilfunkvertrags soll dazu eine zuverlässige Volljährigkeitsprüfung erfolgen, ein
Zugriff auf entsprechende Angebote soll nur nach eindeutiger Authentifizierung
möglich sein.
Eltern erhalten die Möglichkeit, Mobilfunkanschlüsse, die diese ihren Kindern
bereitgestellt haben, für entsprechende Inhalte sperren zu lassen. Die Rufnummern
der gemeldeten Anschlüsse sollen in einer so genannten Blacklist hinterlegt werden,
so dass Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte nicht übermittelt werden.
Die Werbung für Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte soll strikt getrennt von
Angeboten für Kinder und Jugendliche werden. Generell verpflichten sich die
Mobilfunkanbieter, in der Werbung etwa die Unerfahrenheit von Kindern und
Jugendlichen oder ihr Vertrauen zu Eltern und Lehrern nicht auszunutzen.
Im Bereich der mobilen Chatrooms, für deren Inhalte grundsätzlich die Teilnehmer
verantwortlich sind, streben die Mobilfunkanbieter ein freiwilliges Monitoringsystem
an, das den Anforderungen des Jugendschutzes gerecht werden soll. So werden
Chatroom-Betreiber in ihren Verträgen mit den Mobilfunkanbietern aufgefordert, bei
Hinweisen auf problematische Beiträge sofort zu reagieren und gesetzeswidrige
Beiträge zu löschen.