Chefwechsel in Frankfurt: Wegen Frankreich-Wahl: Hört EZB-Chefin Lagarde vorzeitig auf?

wallstreetONLINE Redaktion  | 
aufrufe Aufrufe: 231
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Christine Lagarde könnte laut Financial Times vorzeitig als Präsidentin der Europäischen Zentralbank zurücktreten. Dies könnte auch die Auswahl ihres Nachfolgers beeinflussen. Lagardes Amtszeit endet eigentlich im Oktober 2027, doch laut einem Berater des Instituts gibt es noch keine endgültige Entscheidung, ob sie diese bis zum Ende ausfüllen wird. Ein Sprecher der EZB betonte, dass die ehemlige IWF-Chefin derzeit völlig auf ihre Aufgaben fokussiert sei und keine Entscheidung über das Ende ihrer Amtszeit getroffen habe. Dennoch kursieren in den Finanzkreisen Spekulationen, dass Lagarde frühzeitig abtreten könnte, um Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und dem deutschen Kanzler Friedrich …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
CAC 40 Index 8.352,29 -0,71%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB0H3W6 , DE000NB52K64 , DE000NB53JP4 , DE000NB4BAE3 , DE000NB372W0 , DE000NB35962 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend