Google
BTC-Echo  | 
aufrufe Aufrufe: 145

Bitcoin kaufen Ende September, verkaufen im Mai: Geht diese Börsenweisheit auf?

An der Börse gilt die Faustregel, dass sich für Anleger meist Ende September eine gute Kaufgelegenheit bietet, während der Mai der optimale Verkaufszeitpunkt ist. Können sich auch Käufer von Bitcoin darauf verlassen? Ein Faktencheck.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Wie erfolgreich Käufer von Aktien mit der Börsenweisheit sind
  • Welche Rendite Bitcoin-Anleger nach dieser Faustformel erzielen können
  • Ob die Sommermonate wirklich so viel schlechter zum Investieren geeignet sind
  • Warum BTC-Hodler ihre Strategie nicht verändern müssen

“Sell in May and go away. But remember to come back in September“, zählt zu den bekanntesten Börsenweisheiten, auf die viele Käufer von Aktien seit Jahrzehnten vertrauen. Sie besagt, dass nach den meist bärischen Sommermonaten ab Ende September die Bullen das Kommando übernehmen und in der Folge eine große Rallye beginnt. Acht Monate später, etwa Ende Mai, soll sich jedoch eine Trendwende vollziehen und die Kurse wieder fallen. Doch stimmt das wirklich? Und können sich Anleger auch beim Bitcoin kaufen einfach an diese Regel halten, um regelmäßige Gewinne zu erzielen? Die historischen Daten sprechen eine klare Sprache.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
BTC/EUR 76.670,400 BTC/EUR (Bitcoin / EURO) Chart 0,00%
Zugehörige Wertpapiere:
BTC/USD 89.874,000 BTC/USD (Bitcoin / US-Dollar) Chart +0,03%
Zugehörige Wertpapiere:

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend