In einem Fall, über den ein nicht namentlich genannter Anwalt berichtet, schöpfte eine Ehefrau Verdacht, nachdem sie handschriftliche Notizen mit langen Zahlenfolgen entdeckt hatte. Sie erwirkte gerichtliche Offenlegungs- und Einfrierungsanordnungen gegen ihren Ehemann und eine Krypto-Börse. Daraufhin musste der Mann einräumen, tatsächlich Krypto-Assets zu halten.
“Er sagte, er habe sie nicht angegeben, weil sie alt gewesen seien und es keine wirklichen Transaktionen mehr gegeben habe”, so der Anwalt. Der Wert der Bestände sei zwar gering gewesen – dennoch gelte: “Man muss alle Vermögenswerte offenlegen.”

Für Peter Burgess, Seniorpartner der Kanzlei Burgess Mee, handelt es sich bei Kryptowährungen letztlich um eine neue Variante eines altbekannten Problems. “Früher parkten Menschen ihr Geld in Offshore-Treuhandstrukturen, Unternehmen und ähnlichem; das passiert natürlich immer noch, aber zunehmend sehen wir, dass es in Krypto geschieht.” In den kommenden zehn Jahren dürfte die Zahl solcher Fälle deutlich steigen, auch weil Kryptowährungen besonders bei jüngeren Generationen verbreitet sind.
Matt Foster, Senior Associate bei Charles Russell Speechlys, betont, dass nicht nur tatsächlich versteckte Krypto-Vermögen ein Problem darstellen. Schon der bloße Verdacht könne Scheidungsverfahren erschweren. “Es scheint unvermeidlich, dass Fragen der Nichtoffenlegung und ‘versteckter’ Kryptowährungen in Scheidungsverfahren weiter zunehmen werden, ob tatsächlich oder nur aus der Wahrnehmung eines misstrauischen Ex-Partners heraus.”
Auch bei Eheverträgen spielen digitale Vermögenswerte inzwischen eine Rolle. Werden erhebliche Vermögenswerte – darunter auch Krypto-Assets – nicht offengelegt, kann dies im Extremfall dazu führen, dass ein Ehevertrag seine Wirksamkeit verliert.
In Deutschland werden Bitcoin im Scheidungsfall grundsätzlich wie andere Vermögenswerte behandelt. Leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird auf Antrag berechnet, wie stark sich das Vermögen beider Partner zwischen Eheschließung und Zustellung des Scheidungsantrags verändert hat. “Derjenige, der in dieser Zeit mehr hinzugewonnen hat, muss dann dem anderen die Hälfte dieses Zugewinns abgeben”, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke im Gespräch mit BTC-ECHO.
Durch teils starke Kursschwankungen kann es passieren, dass Bitcoin am Stichtag sehr hoch bewertet wird, bis zum Abschluss des Verfahrens jedoch deutlich an Wert verliert. Für den vermeintlich vermögenderen Partner könne das schnell zum “teuren Pech” werden.
Besteht der Verdacht, dass Bitcoin verschwiegen werden, greift ein gesetzlicher Auskunftsanspruch, der zur vollständigen Offenlegung verpflichtet. “Verschweigt er dabei Bitcoin, kann er sich auch wegen Prozessbetrugs strafbar machen”, so Solmecke. Allerdings sei nicht gesichert, dass ein solches Verschweigen auffällt, da Bitcoin nicht zwingend über Banken oder Börsen gehalten werden müssen. “So ist es zum Beispiel möglich, die Wallet auf einen USB-Stick zu verschieben und damit ‘offline’ zu verstecken.”
Redaktioneller Hinweis: Der Artikel erschien zuerst am 27. Februar und wurde vor Wiederveröffentlichung inhaltlich geprüft.
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