dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 287

ROUNDUP: Bundesregierung erwartet gebührenfreie Hormus-Passage

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung fordert für die Straße von Hormus einen unbehinderten Schiffsverkehr auf Grundlage internationaler Abkommen. Die Meerenge sei nicht nur iranisches Seegebiet, sondern es gelte auch das UN-Seerechtsübereinkommen, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Die deutsche Flagge vor dem Bundestag.
Quelle: - pixabay.com:
Brent Crude Rohöl ICE Rolling 110,9389 $ Brent Crude Rohöl ICE Rolling Chart -0,50%
Zugehörige Wertpapiere:
WTI Rohöl NYMEX Rolling 105,1772 $ WTI Rohöl NYMEX Rolling Chart -2,39%
Zugehörige Wertpapiere:

"Und deswegen ist es erforderlich, dass bei der Wiederaufnahme ein freier, sicherer und auch gebührenfreier Seeschiffsverkehr sichergestellt wird. Das ist die deutsche Position, die sich aus dem internationalen Recht, was hier anwendbar ist, herleitet", sagte er weiter.

Eine ganze Reihe von Ländern sei weltweit von den Auswirkungen der Sperrung der Straße von Hormus betroffen. Aus Sicht Deutschlands seien die Vereinten Nationen der richtige Rahmen, um sich mit dem Problem zu befassen.

Die USA und Iran haben als Teil einer Waffenruhe auch die Öffnung der Straße von Hormus vereinbart. Die Straße von Hormus, eine wichtige Meerenge für den globalen Öl- und Gashandel, liegt zwischen dem Iran und dem Oman. Die Blockade des Seeverkehrs dort hat weltweit zu Preissprüngen geführt.

Seerechtler geben der Bundesregierung recht

Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB6DJ30 , DE000NB6FE74 , DE000NB6F843 , DE000NB5ZJ19 , DE000NB5ZJV4 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Die Seerechtsexpertin Nele Matz-Lück von der Universität Kiel teilte auf Anfrage mit: Der Iran sei völkerrechtlich verpflichtet, die Durchfahrt durch die Straße von Hormus für die zivile Schifffahrt gebührenfrei zu gewährleisten. Auch wenn sich das nicht unmittelbar aus dem UN-Seerechtsübereinkommen ergebe, habe die Bundesregierung recht.

Ähnlich äußerte sich der Seerechtler Valentin Schatz von der Universität Lüneburg. Zwar sei der Iran nicht an das Seerechtsübereinkommen gebunden, weil er keine Vertragspartei sei. Das Recht auf friedliche Durchfahrt sei aber seit langer Zeit anerkanntes Völkergewohnheitsrecht. Dieses beschreibt Regeln, die ohne Vertrag gelten.

Es ist ausdrücklich verboten, Abgaben für die bloße Durchfahrt zu erheben, wie Schatz sagte. "Klar ist allerdings auch, dass sich das Recht der friedlichen Durchfahrt nicht ohne Weiteres gerichtlich gegen Iran durchsetzen lässt." Der Iran sei nicht an den Internationalen Seegerichtshof in Hamburg gebunden und habe sich nicht dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag unterworfen./cn/DP/men

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend