- Der Tanker "Eventin" treibt seit fast einem Jahr vor Rügen.
- Der Bundesfinanzhof stoppte die Einziehung des Schiffs.
- Die EU zählt die "Eventin" zur Schattenflotte Russlands.
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Eigentlich will der Zoll es samt Ladung einziehen und verwerten. Doch der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem nun auch in zweiter Instanz gerichtlich einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das Gericht sieht "begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen", wie es Donnerstag mitteilte.
Anders als das Schiff, das erst nach der Havarie auf eine Sanktionsliste der EU genommen wurde, galt laut BFH zum Zeitpunkt der Havarie zwar schon die Ladung als sanktioniertes Gut. Laut Gericht ist rechtlich aber unklar, ob das Schiff nicht trotz Sanktionen wegen des Notfalls EU-Gebiet anlaufen und auch wieder verlassen darf.
Bundesgericht verweist auf Nothafenrecht
Der BFH verweist unter anderem auf das Völkerrecht und hier das Nothafenrecht, nach dem in Notfällen die Einfahrt in einen Hafen gestattet wird. Auch die maßgeblichen Sanktionsregeln der EU sehen eine Ausnahme für Notfälle vor. Da die nun ergangene Entscheidung Teil eines Eilverfahrens ist, dürfte das juristische Tauziehen um das Schiff in einem Hauptsacheverfahren noch weitergehen.
"Aktuell prüft die Zollverwaltung die Herbeiführung eines Urteils zur Rechtmäßigkeit der Einziehung im Rahmen eines gerichtlichen Hauptverfahrens", teilte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die BFH-Entscheidung sei "keine abschließende Bewertung der Rechtslage". Die Entscheidung werde derzeit ausgewertet. "Zu möglichen weiteren Schritten können daher aktuell noch keine Angaben gemacht werden."
EU zählt "Eventin" zur sogenannten russischen Schattenflotte
Das BFH bestätigte eine Entscheidung des Finanzgerichts Greifswald. Dieses hatte auf Antrag des Eigners Verfügungen zur Einziehung und Verwertung ausgesetzt. Gegen die Entscheidung des Greifswalder Gerichts hatte das Hauptzollamt Stralsund (HZA) Beschwerde beim BFH eingelegt.
Die EU zählt das rund 20 Jahre alte und mit rund 100.000 Tonnen Öl beladene Schiff zur sogenannten Schattenflotte, mit der Russland Sanktionen umgeht. Auf dieser Liste von Schiffen, die nicht mehr in Häfen von EU-Staaten einlaufen und auch nicht mehr von europäischen Unternehmen versichert, finanziert oder ausgerüstet werden dürfen, stehen inzwischen mehr als 550 Schiffe.
Eigner wehrt sich gegen Listung als Schattenflotten-Tanker
Der Eigner der "Eventin", die Laliya Shipping Corp. mit Sitz auf den Marshallinseln, hat vor dem Gericht der EU gegen die Listung geklagt, die erst nach der Havarie erfolgt war. Als Grund gibt die Klägerin an, das Schiff habe "zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte Ölprodukte in die Europäische Union zu transportieren." Die Einfuhr in deutsche Hoheitsgewässer sei unfreiwillig aufgrund eines "technischen Defekts erfolgt und durch das Recht auf Anlaufen eines Nothafens gedeckt". Auch die maßgebliche Definition für Schiffe der Schattenflotte passe nicht auf die "Eventin".
Laut BFH war die "Eventin" auf dem Weg von Russland nach Indien, einem wichtigen Abnehmer russischen Öls. Branchendaten zufolge war das Schiff auch schon in der Vergangenheit wiederholt zwischen Russland und Indien unterwegs.
Sorge auf der Insel Rügen
Andreas Heinemann, Co-Vorsitzender des Tourismusverbands Rügen, sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Schiff müsse endlich weg. "Es kann ja nun nicht so weitergehen, dass das Schiff hier vor unserer Küste liegt, bis irgendwann mal was entschieden wird." Finn Viehberg, Leiter des WWF-Ostseebüros in Stralsund, forderte, dass das Schiff beispielsweise in den Ölhafen nach Wilhelmshaven verlegt wird.
Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) erklärte: "Natürlich ist auch das Land sehr besorgt und wünscht sich ein baldiges Verlassen der "Eventin"." Er sagte aber auch: "Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums befindet sich das Schiff in einem ordnungsgemäßen Zustand." Zudem liege das Schiff nach Einschätzung der Bundeswasserstraßenverwaltung im Windschatten der Insel Rügen "an einem der sichersten Orte, die innerhalb Deutschlands überhaupt erreichbar sind"./chh/DP/men
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