dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 270

London unterstützt Trumps Seeblockade nicht

LONDON (dpa-AFX) - Die britische Regierung unterstützt die von US-Präsident Donald Trump angekündigte Blockade der Straße von Hormus ausdrücklich nicht. Das sagte Premierminister Keir Starmer am Morgen in der BBC. Alle diplomatischen, politischen und militärischen Maßnahmen seien darauf ausgerichtet, die Meerenge wieder zu öffnen, sagte Starmer. Ohne Details zu nennen, verwies er auf britische Kapazitäten zum Räumen von Minen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Die Tower Bridge in London.
Quelle: - pixabay.com:
Brent Crude Rohöl ICE Rolling 98,6056 $ Brent Crude Rohöl ICE Rolling Chart -1,49%
Zugehörige Wertpapiere:
WTI Rohöl NYMEX Rolling 94,5093 $ WTI Rohöl NYMEX Rolling Chart -2,16%
Zugehörige Wertpapiere:

Trump hatte für diesen Montag eine Blockade von Schiffen in der Straße von Hormus angekündigt, die iranische Häfen anlaufen oder von ihnen auslaufen. Das US-Militär erläuterte, dass die Durchfahrt von Schiffen, deren Ziel oder Startpunkt kein iranischer Hafen ist, durch die USA nicht beeinträchtigt werde. Die Blockade soll um 16.00 MESZ beginnen.

Trump will mit der Blockade verhindern, dass der Iran Gebühren von Reedereien für eine Durchfahrt durch die Meerenge verlangt und das Land gleichzeitig von Öl-Einnahmen abschneiden. Der Iran ist einer der größten Ölproduzenten der Welt. Dementsprechend ist die Straße von Hormus auch für Teheran enorm wichtig, um seine Ölexporte an die internationalen Märkte zu bringen./mj/DP/stw


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend