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Gericht: Vorerst weiter Ölförderung auf Bohrinsel Mittelplate

KIEL (dpa-AFX) - Teilerfolg für den Betreiber Harbour Energy Germany im juristischen Ringen um die Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im schleswig-holsteinischen Wattenmeer. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschied, dass die dortige Ölforderung bis zur Entscheidung über eine Beschwerde des Betreibers nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) weitergehen darf, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte.

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Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht Schleswig nach Klage der Umwelthilfe per Eilverfahren entschieden, dass die Bohrinsel derzeit keine vollziehbare Fördererlaubnis habe. Der Betreiber Harbour Energy Germany legte daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein und beantragte auch eine juristische Übergangslösung (Hängebeschluss), über den die Richter nun entschieden.

Die Umwelthilfe geht seit Jahren gegen die Förderung vor. 2024 legte sie Widerspruch gegen die Ölförderung beim zuständigen niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ein, der jedoch als nicht fristgerecht zurückgewiesen wurde. Als Grund führte die DUH an, dass die Auswirkungen der Ölförderung auf das Wattenmeer gemäß FFH-Richtlinie anhand der Betriebspläne nie geprüft wurden - auch im Betriebsplan für 2024 bis 2026 nicht. Dieser läuft im Mai aus. Daraufhin klagte der Verband gegen die Ablehnung des Widerspruchs.

Wichtige Förderstätte

Von der Bohrinsel Mittelplate aus wird seit 1987 Öl (Rohöl) in der Nordsee gefördert. Nach Betreiberangaben waren es im vergangenen Jahr 858.000 Tonnen. Schleswig-Holstein erhielt dafür 45 Millionen Euro an Förderabgaben, seit Produktionsbeginn insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Aus der Lagerstätte wurden bereits rund 43 Millionen Tonnen Öl gepumpt. Zwölf Millionen Tonnen Öl gelten noch als gewinnbar.

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Schleswig-Holsteins Energieminister Tobias Goldschmidt (Grüne) hatte am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des Landtags erklärt, dass die Landesregierung ebenfalls eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorbereite. Das dort geförderte Öl wird etwa auch zur Kerosin-Produktion für den Hamburger Flughafen genutzt.

Der Leiter der Rechtsabteilung des Betreibers in Deutschland, Frank Wolfram, signalisierte im Ausschuss grundsätzliche Bereitschaft zu einer freiwilligen Verträglichkeitsprüfung (FFH). Er bezifferte den unmittelbaren Schaden einer vorzeitigen Stilllegung der Plattform für Schleswig-Holstein auf 750 Millionen Euro, "konservativ geschätzt".

Im Mai 2024 hatte die Kieler Landesregierung jedoch angekündigt, keine Genehmigungen mehr für die Erschließung neuer Ölfelder im Wattenmeer zu erteilen. Die Ölförderung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer endet damit 2041./akl/DP/men

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