BERLIN (dpa-AFX) - Die Militärchefs aus Deutschland und den anderen Nato-Staaten beraten noch am Mittwoch über die laufenden Friedensbemühungen für die Ukraine. Erwartet wurde, dass es dabei auch um Wege zu militärischen Sicherheitsgarantien als Teil einer Friedenslösung geht. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte in Berlin, dass der Generalinspekteur der Bundeswehr oder seine Vertreterin daran teilnehmen werden. Er nannte aber keine weiteren Details.
Die Militärchefs aus Deutschland und den anderen Nato-Staaten beraten am Mittwoch über Friedensbemühungen für die Ukraine.
Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums bestätigte die Teilnahme des Generalinspekteurs der Bundeswehr oder seiner Vertreterin.
Der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer erläuterte, dass Sicherheitsgarantien komplex und umfassend sein müssen, unter anderem in Bezug auf Luftverteidigung und Unterstützung der ukrainischen Armee.
Zur Frage, ob die Bundeswehr fähig sei, einen militärischen Beitrag zu Sicherheitsgarantien zu leisten, verwies er auf politische Gespräche und Abstimmungen. "Und wenn dann in diesem laufenden Prozess die Bundeswehr einen Auftrag erhält, zur Absicherung in welcher Form auch immer beizutragen, dann wird sie auch sehr schnell in der Lage sein, der Politik Handlungsoptionen anzubieten", sagte der Sprecher weiter.
Der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer sagte, dass Sicherheitsgarantien "sehr komplex und umfassend sein müssen und sein können". Da gehe es sicherlich um Fragen der Luftverteidigung. Meyer sagte weiter: "Da geht es aber insbesondere auch um Fragen, wie wir dauerhaft die ukrainische Armee in die Lage versetzen, sich verteidigen zu können. Auch das kann Teil von Sicherheitsgarantien sein."/cn/DP/nas
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.