Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am 23. Mai 2025 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Institute. Zahlstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer. Von ihrem depotführenden Institut erhalten die Aktionäre jeweils eine Bescheinigung über die einbehaltenen Steuern. Die Abführung der Kapitalertragsteuer an die Finanzbehörde erfolgt ebenfalls über das depotführende Institut.
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