Die Tagesordnung wird deshalb um folgenden Punkt erweitert:
7. Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung, Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Absatz 1 AktG betreffend die Ermittlung der Aufwandspositionen und Verantwortlichkeiten für das Führen von Prozessen und Prüfung der bisherigen Aufwandspositionen und Ermittlung der Verantwortlichkeiten für das Führen dieser Prozesse.
Den vollständigen Text dieser Ergänzung inkl. Angabe der Begründung sowie mit dem Beschlussvorschlag der VEH AG finden Sie hier:
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.