VALORA EFFEKTEN HANDEL  | 
aufrufe Aufrufe: 65

VEH AG: Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 20. Mai 2026

Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Mittwoch, den 20. Mai 2026 um 10.00 Uhr in das "Radisson Blu Hotel", Am Hardtwald 10, 76275 Ettlingen, (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 08.04.2026) hat die Beteiligungen im Baltikum AG, Heidenheim, gem. § 122 Abs. 2 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um weitere Gegenstände und die Bekanntmachung dieser Ergänzung unter Angabe der nachfolgend wiedergegebenen Begründung verlangt.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Eine Tageszeitung (Symbolbild).
Quelle: - pixabay.com:
Valora Effekten Handel AG 1,08 € Valora Effekten Handel AG Chart 0,00%
Zugehörige Wertpapiere:

 

Die Tagesordnung wird deshalb um folgenden Punkt erweitert:

 

7. Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung, Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Absatz 1 AktG betreffend die Ermittlung der Aufwandspositionen und Verantwortlichkeiten für das Führen von Prozessen und Prüfung der bisherigen Aufwandspositionen und Ermittlung der Verantwortlichkeiten für das Führen dieser Prozesse.

Den vollständigen Text dieser Ergänzung inkl. Angabe der Begründung sowie mit dem Beschlussvorschlag der VEH AG finden Sie hier: 

BekanntmachungErgänzungsverlangenBiB.pdf

 

 

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend