Xiaomi 17T Pro führt AirDrop-kompatible Quick Share ein für Dateiaustausch mit Apple-Geräten

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 151
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen

Das Xiaomi 17T Pro ermöglicht ab sofort durch Quick Share den nahtlosen Dateitransfer mit Apple-Geräten via AirDrop-Kompatibilität.

Xiaomi ermöglicht mit dem neuen Xiaomi 17T Pro den nahtlosen Austausch von Fotos und Dateien mit Apple-Geräten. Durch die AirDrop-Kompatibilität von Quick Share können Daten ohne zusätzliche App übertragen werden. Die Funktion wird über die Software-Version OS3.0.308.0 ausgerollt. Voraussetzung für die Nutzung sind ein Google-Konto, aktiviertes Bluetooth und WLAN sowie die entsprechende AirDrop-Einstellung am Apple-Gerät.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Apple Aktie (CDR) 26,20 € +0,77%
Apple Aktie 291,08 $ -0,02%
Xiaomi Aktie 2,8945 € +1,03%
Xiaomi Aktie (ADR) 16,69 $ +0,66%
Xiaomi Corp SDR Aktie 1,36 € -2,86%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB3FYT4 , DE000NB6CGN4 , DE000NB6HS84 , DE000NB4PSM8 , DE000NB0RXJ8 , DE000NB6U6S4 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend