- Das Arbeitsgericht Braunschweig wies die Klage der AfD-nahen Organisation ab.
- Das Gericht beanstandete die Unzureichendheit der vorgelegten Beweise.
- Volkswagen Group Services sieht sich durch das Urteil bestätigt.
- Rohstoffrallye 2.0 - Diese 3 Werte könnten jetzt explodieren! (hier klicken)