Die Braunschweiger Richter hatten zuvor vier frühere Manager und Ingenieure beim Autobauer wegen Betrugs schuldig gesprochen. Nach fast vier Jahren Prozess verurteilte die Kammer zwei Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen, zwei Ex-Mitarbeiter erhielten Bewährungsstrafen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Richter: Zeugen machten vorsätzlich unzutreffende oder ungenaue Angaben
Ein ehemaliger Leiter der Dieselmotoren-Entwicklung muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Zwei Jahre und sieben Monate Haft bekam der frühere Leiter der Antriebselektronik. Der ranghöchste Angeklagte, ein Ex-Entwicklungsvorstand der Marke Volkswagen, erhielt ein Jahr und drei Monate auf Bewährung. Ein ehemaliger Abteilungsleiter wurde zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Direkt zu Beginn seiner Urteilsbegründung machte der Richter klar, dass er mit einigen Zeugenaussagen während des Prozesses überhaupt nicht einverstanden war. Zeugen hätten vorsätzlich unzutreffende oder ungenaue Angaben gemacht, da sie teilweise selbst Beteiligte seien.
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
|
5
|
10
|
20
|
| Fallender Kurs |
Put
|
5
|
10
|
20
|
In Braunschweig sind neben dem ersten Prozess und dem Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn noch vier weitere Strafverfahren aus dem Komplex gegen insgesamt 31 Angeklagte offen./bch/DP/men
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.