- Die AfD-nahe Organisation Zentrum erhält keinen Zugang zu VW.
- Das Arbeitsgericht Braunschweig wies die Klage ab.
- Mindestens ein Zentrums-Mitglied muss im Werk arbeiten.
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Der Verein, der sich selbst als "alternative Gewerkschaft" bezeichnet, will erstmals Zugang zum Werk im niedersächsischen Isenbüttel, um eigene Vertrauensleute wählen zu lassen. Volkswagen verweigert dies mit Verweis auf fehlende Tariffähigkeit.
Richter sieht entscheidende Voraussetzung nicht belegt
Das Gericht bezeichnete es als eine entscheidende Voraussetzung, dass mindestens ein Zentrums-Mitglied auch im Werk arbeite. Dies sei von den Klägern nicht ausreichend belegt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist möglich. Eine Reaktion des Vereins auf das Urteil in erster Instanz war zunächst nicht einzuholen.
Volkswagen Group Services sieht die eigene Sichtweise durch das Urteil bestätigt. Unternehmen seien nicht verpflichtet, jeder Organisation Zugang zu gewähren - insbesondere dann nicht, wenn es um Sicherheitsinteressen und den Schutz von Betriebsgeheimnissen gehe.
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
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5
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10
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20
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| Fallender Kurs |
Put
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5
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10
|
20
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VW-Tochter: Standards für ein sicheres Arbeitsumfeld wahren
"Wir werden weiterhin sicherstellen, dass unsere Arbeitsumgebung frei von gegenläufigen Einflüssen bleibt und unsere Standards für ein sicheres und vertrauensvolles Arbeitsumfeld gewahrt werden", sagte eine Sprecherin der VW-Tochter.
Die IG Metall warnte unterdessen vor einem Erstarken des Vereins im Volkswagen-Konzern. "Das Zentrum sorgt für Uneinigkeit. Das schwächt die Belegschaften, anstatt sie zu stärken", sagte Thorsten Gröger, Bezirksleiter der IG Metall für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, der Deutschen Presse-Agentur./bch/DP/mis
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