Im konkreten Fall geht es um ein Rennspiel für eine inzwischen nicht mehr produzierte mobile Spielkonsole (Playstation Portable). Mit Hilfe einer sogenannten Cheat-Software konnten Spieler zum Beispiel einen "Turbo" unbeschränkt nutzen oder von Anfang an Fahrer auswählen, die eigentlich erst ab einem höheren Punktestand zur Verfügung stehen sollten.
In welchem Ausmaß werden Daten verändert?
Der Playstation-Hersteller Sony forderte deswegen von den Entwicklern und Verkäufern dieser Software Schadenersatz wegen einer Verletzung von Urheberrechten. Das Hamburger Oberlandesgericht hatte die Sony-Klage abgewiesen. Der BGH legte den Fall dann dem EuGH in Luxemburg vor.
Dieser entschied: Solange die veränderten Daten nicht darauf abzielen, das Programm zu kopieren, sei kein Urheberrecht verletzt. "Cheat-Software" verstoße nicht grundsätzlich gegen Urheberrecht, solange sie lediglich vorübergehend Daten im Arbeitsspeicher einer Konsole verändere. (C-159/23)/kre/DP/jha
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