Gericht prüft Enteignung von BUND-Grundstück am RWE-Tagebau Hambach

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MÜNSTER (dpa-AFX) - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht beschäftigt sich in der kommenden Woche erneut mit dem Tagebau Hambach. Das geht aus der Terminvorschau des OVG mit Sitz in Münster hervor. Demnach geht es am 24. Juli in einer mündlichen Verhandlung um die Enteignung eines Grundstücks, das dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland gehört. Ursprünglich wollte die RWE Power AG an der Stelle Braunkohle abbauen.

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Nach der Verkleinerung der Abbaufläche sollen jetzt dort Erdmassen abgebaggert werden. Die sollen später genutzt werden, um die Böschung eines geplanten Tagebausees zu stabilisieren. Nach Angaben eines OVG-Sprechers geht um ein Wiesengrundstück mit einer Fläche von rund 500 Quadratmetern.

Der BUND hatte bei der Bezirksregierung Arnsberg als Bergaufsicht den Antrag gestellt, dass die Enteignung, die sogenannte Grundabtretung, aufgehoben wird. Die Behörde hatte dies abgelehnt. Der BUND klagt jetzt gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Für den Streit ist in der ersten Instanz das OVG zuständig.

Grundstück seit 1997 im Besitz des BUND

Nach Angaben des ehemaligen BUND-Landesgeschäftsführers Dirk Jansen liegt das Grundstück rund 30 Meter entfernt von der Abbaukante des Tagebaus nordöstlich des Hambacher Forstes. Jansen ist heute Landesbeauftragter beim BUND für das Rheinische Revier. Er habe das Grundstück 1997 für den Landesverband gekauft, sagte Jansen der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage. Es sei eine kleine Ökoinsel für bodenbrütende Vogelarten und Insekten. Die Fläche werde nicht bewirtschaftet.

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"Über viele Jahre hinweg wurde das Grundstück als weit sichtbares Zeichen des Widerstandes durch ein großes gelbes Kreuz markiert. Dieses wurde wiederholt zerstört; das letzte Mal erst vor kurzem", sagt Jansen. Außerhalb der Brutzeit fanden auf dem Grundstück zahlreiche Veranstaltungen statt, von Kunstaktionen bis zu Mahnwachen und Demonstrationen. "Selbst ein Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen wurde schon auf dem Grundstück ausgerichtet."

Laut Jansen sollte die Wiese bereits 2020 für den Tagebau verschwinden. Nach seiner Einschätzung wird die Fläche in der Manheimer Bucht mit als letzter Bereich für den geplanten See im Jahr 2031 an der Stelle weichen müssen. Jansen begründet die Klage damit, dass der eigentliche Enteignungsgrund, also der Abbau von Braunkohle unter dem Grundstück, weggefallen sei./lic/DP/men


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