Nach Ansicht des Klägers trägt RWE eine Mitverantwortung an der Gefahr, weil das Unternehmen durch seinen Kraftwerkspark große Mengen Treibhausgase erzeugt. Der Kläger wird von der Stiftung Zukunftsfähigkeit und der Umweltorganisation Germanwatch unterstützt. RWE hält die Klage für rechtlich unzulässig./tob/DP/jha
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