- Roche rechnet mit gutem Wachstum bis 2026.
- Umsatzerosion durch Nachahmerpräparate sinkt auf 0,8 Mrd.
- Vabysmo bleibt die Standardtherapie mit steigenden Umsätzen.
- Rohstoffrallye 2.0 - Diese 3 Werte könnten jetzt explodieren! (hier klicken)
Man werde bis 2028 von den bereits zugelassenen Mitteln profitieren, bevor dann in Richtung Ende der Dekade von den neuen Kandidaten die ersten zugelassen sein und das Wachstum stützen sollten. Dass Roche an das eigene Wachstum glaubt, zeigte auch die am Donnerstagmorgen erhöhte Gewinnprognose für das laufende Jahr. Eine wichtige Rolle spiele dabei auch die disziplinierte Kostenkontrolle des Konzerns, so Schinecker.
Nicht nur beim Gewinn zeigte sich der Pharmariese zuversichtlicher; auch was die Umsatzerosion durch Nachahmerpräparate betrifft, rechnet Roche nun mit einer geringeren Belastung als noch zum Halbjahr. Gemäß der neuen Annahme soll die Umsatzerosion im Gesamtjahr 2025 bei 0,8 statt bei 1 Milliarde Franken liegen. Der Großteil dieser Einbußen dürfte im laufenden vierten Quartal anfallen - dies vor allem wegen neuen Nachahmer-Produkten für das Rheuma-Mittel Actemra.
Mit Blick auf das Augenmittel Vabysmo und das MS-Mittel Ocrevus versuchte das Management die Sorgen der Analysten zu beschwichtigen. Die Marktreaktion auf die Zahlen ist ziemlich stark negativ, da die beiden Mittel zusammen mit dem Blutermittel Hemlibra die Erwartungen der Experten nicht ganz erfüllen konnten.
Für alle drei Medikamente macht die Pharma-Chefin Teresa Graham deutlich, dass sie mit einem anhaltend starken Wachstum rechne. So sagte sie etwa über Vabysmo, es sei nach wie vor die neue Standardtherapie und werde als solche weiter steigende Umsätze sehen./hr/uh/AWP/nas
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.