Rheinmetall-Aktie fällt über 50% unter 1.000 Euro – weitere Abgaben bis 772 Euro möglich

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 123
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen

Rheinmetall-Aktie fällt massiv unter 1.000 €, ausgelöst durch das Absagen des F-126-Pro own Projekts. Bei fehlender Erholung droht ein weiterer Kursrückgang.

Die Rheinmetall-Aktie befindet sich in einem massiven Abwärtstrend und ist unter die Marke von 1.000 € gefallen, was einem Verlust von rund 55 % gegenüber dem Rekordhoch entspricht. Auslöser für die Verunsicherung am Markt ist die Absage des F-126-Fregattenprojekts. Charttechnisch ist der Titel schwer angeschlagen; eine Stabilisierung wird erst oberhalb von 1.122 bis 1.177 € erwartet. Ohne diese Rückeroberung bleibt das Risiko weiterer Kursverluste bis auf ein Niveau von 772 € erhöht.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Rheinmetall Aktie 946,60 € -0,02%
Rheinmetall Aktie (ADR) 188,00 € -1,05%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB07TW5 , DE000NB092M5 , DE000NB09108 , DE000NB60AW4 , DE000NB60AC6 , DE000NB6Z940 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend