Rahmenabkommen USA–Iran dämpft Nachfrage nach Rüstungsaktien – Rheinmetall nach MGCS-Bericht schwächer

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 111
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Blick auf eine wehende amerikanische Flagge in der Innenstadt von New York.
- ©unsplash.com

Ein Iran-Abkommen belastet Rüstungswerte wie Rheinmetall, Renk und Hensoldt. Die Kurse fielen am Montag infolge sinkender geopolitischer Sorgen.

Ein Rahmenabkommen zwischen den USA und dem Iran dämpft am Montag das Anlegerinteresse an Rüstungswerten, woraufhin Aktien von Rheinmetall, Renk und Hensoldt im Minus notieren. Während sinkende geopolitische Sorgen Tourismus- und Luftfahrtwerte stützen, belasten zudem Berichte über mögliche Budgetkürzungen Frankreichs beim Panzerprojekt MGCS den Kurs von Rheinmetall, dessen Aktie im bisherigen Jahresverlauf bereits fast ein Viertel an Wert verloren hat.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Hensoldt Aktie 74,22 € -1,85%
RENK Group Aktie 45,455 € -1,63%
Rheinmetall Aktie 1.174,6 € -2,57%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB1CKU2 , DE000NB1ZKY5 , DE000NB6MXA5 , DE000NB6LER1 , DE000NB6SUB6 , DE000NB6WG06 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend