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EQS-Adhoc: NAKIKI SE:  Einberufungsverlangen für eine außerordentliche Hauptversammlung

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EQS-Ad-hoc: Nakiki SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalherabsetzung/Sonstiges NAKIKI SE:  Einberufungsverlangen für eine außerordentliche Hauptversammlung 10.03.2026 / 18:38 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NAKIKI SE: Einberufungsverlangen für eine außerordentliche Hauptversammlung

Frankfurt am Main, 10. März 2026 – Die NAKIKI SE gibt hiermit bekannt, dass der Gesellschaft am heutigen 10. März 2026 ein schriftliches Verlangen der Aktionärin Wegerich UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Bad Homburg zur Einberufung einer außerordentlichen zugegangen ist. Der Anteil der Antragsstellerin am Grundkapital der Gesellschaft übersteigt das gesetzliche Quorum von 5 % für ein solches Verlangen. Das Verlangen der Antragstellerin zielt auf die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, bevorzugt am 20. April 2026. Gegenstand der Tagesordnung sollen eine Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 5:1, die Aufhebung sämtlicher bestehender bedingter Kapitalia, die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nebst Schaffung eines neuen bedingten Kapitals, die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021 sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, die Wahl eines Ersatzabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 und die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025, Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat sowie die Änderung des Unternehmensgegenstands sein. 

Der Vorstand der NAKIKI SE wird das Einberufungsverlangen und die Aufnahme der benannten Tagesordnungspunkte prüfen und kurzfristig bescheiden. Derzeit bestehen für die Gesellschaft keine Anhaltspunkte, dass das Einberufungsverlangen nicht zulässig wäre. Weitere Informationen werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht. Sofern dem Antrag stattgegeben wird, wird insbesondere eine Einladung im Bundesanzeiger mit näheren Angaben veröffentlicht werden.

NAKIKI SE Der Vorstand

Kontakt für Rückfragen (IR, Presse): Telefon: +49 69 8700 764 30 E-Mail: info@nakikifinance.com NAKIKI SE Hanauer Landstr. 204 60314 Frankfurt am Main www.nakikifinance.com Handelsregister: AG Frankfurt am Main, HRB: 137473 Aktie: WKN WNDL30; ISIN DE000WNDL300 

Ende der Insiderinformation

10.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Nakiki SE
Hanauer Landstr. 204
60314 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 69 8700 764 30
E-Mail: info@nakikifinance.com
Internet: https://nakikifinance.com/
ISIN: DE000WNDL300, DE000WNDL318, DE000A460N46
WKN: WNDL30, WNDL31, A460N
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2289138
 
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2289138  10.03.2026 CET/CEST


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