dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 335

Regierung will Ticketsteuer für Flüge deutlich senken

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will zur Jahresmitte wie geplant die Ticketsteuer für Flüge senken. Zum 1. Juli soll die Luftverkehrsteuer so stark gesenkt werden, dass die Einnahmen auf das Niveau von 2024 zurückfallen. Das geht aus einem Entwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, über den zuerst die "F.A.Z." berichtete. CDU, CSU und SPD lösen damit ein Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag ein.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Steuern sind wichtiger Bestandteil einer Wirtschaft (Symbolbild).
Quelle: - pixabay.com:
Lufthansa AG 7,372 € Lufthansa AG Chart +3,64%
Zugehörige Wertpapiere:

Der Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht Anpassungen je nach Zielort vor. Bei Kurzstrecken wie zum Beispiel Inlandsflügen soll die Ticketsteuer von 15,53 Euro wieder auf 13,03 Euro sinken. Bei Mittelstrecken ist eine Reduzierung von 39,34 Euro auf 33,01 Euro vorgesehen, bei Langstreckenflügen von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.

Die Airlines können die Ticketsteuer auf die Passagiere umlegen - ob Flugreisen nun günstiger werden, hängt davon ab, ob die Gesellschaften die gesunkenen Kosten tatsächlich auch weiterreichen. Aktuell treibt der durch den Irankrieg gestiegene Ölpreis die Kosten der Airlines.

Den Bund kostet die Steuersenkung laut Entwurf in diesem Jahr rund 185 Millionen Euro - bis 2030 dürften die Kosten demnach bis auf 355 Millionen anwachsen. Zur Gegenfinanzierung ist im Entwurf vorgesehen, ab 2027 im Etat des Verkehrsministeriums an anderen Stellen zu sparen./tam/DP/nas


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend