Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: - ©unsplash.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 452

BDL: Bund soll Kosten für Passagierkontrolle mittragen

BERLIN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Nach dem Willen der Flughäfen und Airlines soll sich der Bund stärker an den Kosten für die Luftsicherheitskontrollen beteiligen. Der Branchenverband BDL fordert die mindestens hälftige Übernahme der Gebühr, die seit diesem Jahr an deutschen Flughäfen bis zu 15 Euro pro Passagier betragen kann. Letztlich werden die Gebühren von den Passagieren bezahlt, weil die Airlines diese Kosten weitergeben.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
EasyJet plc 5,748 € EasyJet plc Chart +0,17%
Zugehörige Wertpapiere:
Fraport AG 78,65 € Fraport AG Chart +0,13%
Zugehörige Wertpapiere:
Int. Consolidated Airlines Group SA 5,006 € International Consolidated Airlines Group SA Chart 0,00%
Zugehörige Wertpapiere:
Lufthansa AG 9,054 € Lufthansa AG Chart +0,69%
Zugehörige Wertpapiere:
Ryanair Holdings plc 28,80 € Ryanair Holdings plc Chart -0,55%
Zugehörige Wertpapiere:

In Köln/Bonn werden aktuell 14 Euro pro Kontrolle fällig, in Frankfurt sind 11,86 Euro und in Berlin 9,37 Euro, wie der Verband schildert. Bei Starts an ausländischen Flughäfen würden teils deutlich geringere Sätze verlangt, der Ticketgesamtpreis für die Passagiere ist daher günstiger. Gründe sind ein effektiverer Personaleinsatz und die teilweise Übernahme der Kosten durch die jeweiligen Staaten. Die Passagiere müssten so beim Rückflug lediglich zwischen 5,17 Euro in den USA und 2,48 Euro in Italien zahlen.

Gebühren haben sich verdoppelt

Die Gebühren hätten sich an einigen deutschen Flughäfen seit 2019 verdoppelt und längst zum Wettbewerbsnachteil für den deutschen Luftfahrtstandort entwickelt, klagt der BDL. Allein die Erhöhung des Gebührenrahmens zu Jahresbeginn um 50 Prozent habe bislang zu Mehrbelastungen von 160 Millionen Euro geführt, die allein von der Luftfahrtbranche zu tragen seien.

Die Finanzierung der hoheitlichen Aufgabe "Luftsicherheit" allein durch die Nutzer sei jedoch fragwürdig. Denn Terror- und Gefahrenabwehr diene der gesamten Gesellschaft und nicht nur den Passagieren im Flugzeug. Es sei daher eine Kernaufgabe des Staates, derartige Gefahren abzuwehren. Ähnlich werde es auch bei Großveranstaltungen, Demonstrationen oder im Bahnverkehr gehalten, wo die Bahn nur einen Teil der Kosten für die Bundespolizei tragen muss./ceb/DP/jha

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend