| EQS-Ad-hoc: KPS AG / Schlagwort(e): Sonstiges KPS AG beschließt Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen 11.02.2025 / 18:30 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. KPS AG beschließt Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen Die Aktien der KPS AG („Gesellschaft“) (WKN A1A6V4 / ISIN DE000A1A6V48) sind zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Der Vorstand der Gesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard zu stellen und in den General Standard zu wechseln. Der Wechsel des Börsensegmentes eröffnet der Gesellschaft die Möglichkeit, den mit der Notierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwand zu reduzieren. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Der Widerruf lässt die Zulassung der KPS-Aktien zum regulierten Markt (General Standard) unberührt. Leonardo Musso Alleinvorstand Unterföhring, 11. Februar 2025 Kontakt: KPS AG Beta-Straße 10H 85774 Unterföhring Telefon: +49 (0) 89 356 31-0 Telefax: +49 (0) 89 356 31-3300 E-Mail: ir@kps.com 11.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com |
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| Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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