ROUNDUP: Britische Pharma-Exporte in die USA künftig zollfrei
LONDON (dpa-AFX) - Anders als die Länder der Europäischen Union um Deutschland haben Großbritannien und Nordirland einen Null-Prozent-Zollsatz für Pharmaexperte in die USA ausgehandelt. Das teilte das US-Handelsministerium mit. Zuvor hatte die britische Nachrichtenagentur PA mit Verweis auf die Regierung berichtet. Die Ausnahme gelte bis zum Ende der Amtszeit von US-Präsident Donald Trump. Im Gegenzug soll der nationale Gesundheitsdienst des Vereinigten Königreichs (NHS - National Health Service) mehr Geld für US-Medikamente ausgeben können.
Pharmaprodukte gehören zu den wichtigsten Exportgütern der Briten in die USA. Laut der BBC sind die Vereinigten Staaten der größte Markt für die britischen Pharmakonzerne GSK und Astrazeneca (AstraZeneca Aktie) . Beide investieren Milliardenbeträge in den USA. US-Handelsminister Howard Lutnick zeigte sich zufrieden: Durch das Abkommen würden Lieferketten gestärkt und Arbeitsplätze geschaffen, sagte er laut Mitteilung.
Erste Einigung im Zollstreit im Frühjahr
Der US-Deal mit dem Vereinigten Königreich soll drei Jahre lang gültig sein. Für EU-Pharmaimporte in die USA gelten 15 Prozent Zoll. US-Präsident Donald Trump hatte im September mit noch höheren Zöllen bis zu 100 Prozent gedroht, davon war er aber wieder abgerückt.
Im Frühjahr hatten sich Großbritannien und die Vereinigten Staaten auf einen grundsätzlichen Zolldeal geeinigt. Für die meisten britischen Produkte werden 10 Prozent bei der Einfuhr in die USA fällig. Zudem fallen für die ersten 100.000 Fahrzeuge aus dem Königreich pro Jahr ebenfalls 10 Prozent an - jedes weitere wird mit einem Satz von 25 Prozent verzollt./mj/DP/nas
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.