| EQS-Ad-hoc: Gerresheimer AG / Schlagwort(e): Bedeutende Verträge Gerresheimer AG: Kreditgeber stimmen Fristverlängerung für Vorlage des testierten Jahres- und Konzernjahresabschlusses 2025 zu 15.04.2026 / 22:23 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Gerresheimer AG: Kreditgeber stimmen Fristverlängerung für Vorlage des testierten Jahres- und Konzernjahresabschlusses 2025 zu Düsseldorf, 15. April 2026. Die Gerresheimer AG (ISIN: DE000A0LD6E6, "Gerresheimer") hat mit ihren Kreditgebern eine Einigung hinsichtlich der Fristverlängerung zur Vorlage des testierten Jahres- und Konzernabschlusses 2025 erreicht. Die Schuldschein-Inhaber haben bis heute bereits mit einer Quote von 96 % des Gesamtvolumens von 870 Mio. EUR einer Fristverlängerung bis zum 30. September 2026 zugestimmt. Mit ihren Bankenpartnern konnte die Gesellschaft eine Einigung über eine Fristverlängerung erzielen, die bei Erfüllung üblicher Bedingungen ebenfalls bis zum 30. September 2026 reicht. Darüber hinaus wurden wesentliche Kreditbedingungen zum Verschuldungsgrad bis einschließlich des dritten Quartals des Geschäftsjahres 2026 ausgesetzt. Ziel der Gesellschaft ist es weiterhin, den testierten Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 im Juni 2026 zu veröffentlichen. _______________________ Ende der Insiderinformation
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