| EQS-Ad-hoc: Deutsche Payment A1M SE / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Hauptversammlung Deutsche Payment A1M SE: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) 19.08.2025 / 19:13 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR) Deutsche Payment A1M SE: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) Berlin, den 19. August 2025 Der Vorstand der Deutsche Payment A1M SE (ISIN: DE000A2P74C5 – WKN: A2P74C) gibt bekannt, dass nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Dies ist insbesondere auf die Reduzierung der angesetzten aktiven latenten Steuern in Höhe von EUR 364.722 sowie des daraus resultierenden Jahresfehlbetrags von EUR 527.041 im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 zurückzuführen. Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine Pflicht zur unverzüglichen Einberufung einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand der Deutsche Payment A1M SE beabsichtigt, die Aktionäre auf der ordentlichen Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2024 zu informieren. Die Einberufung der Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnung wird zeitnah bekannt gegeben. Kontakt Deutsche Payment A1M SE Alexander Herbst Vorstand Unter den Linden 40, 10117 Berlin
Ende der Ad-hoc Mitteilung 19.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com |
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2186046 19.08.2025 CET/CEST
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