"Leider ist die Einstellung nicht so feingranular, wie wir uns das wünschen", sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Ursprünglich sei eine Grundeinstellung vorgesehen gewesen, bei der die Patienten je nach Dokument festlegen konnten, welches sichtbar ist und welches nicht. Das sei aber ein Stück weit zurückgedreht worden.
Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz hatte das bereits beklagt. So könne ein Orthopäde sehen, wenn ein Patient in psychotherapeutischer Behandlung sei. Es bleibe nur, ihm den Zugriff auf die E-Akte komplett zu verwehren, hatte die Stiftung erläutert.
Die Datenschutzbeauftragte wies darauf hin, dass die EU, die gerade dabei sei, den Umgang mit Gesundheitsdaten zu regeln, eine feinere Einstellungsmöglichkeit vorsehe. "Mein Rat an alle Verantwortlichen lautet, dem vorzugreifen, was europäisch geregelt wird. Sonst kann es passieren, dass technische Anpassungen später ganz schnell erfolgen müssen. Und das ist immer die schlechteste Lösung", sagte Specht-Riemenschneider./and/DP/zb
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