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Finanzaufsicht lockert Vorgaben für Immobilienkredite

FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Lage am Markt für Wohnimmobilien hat sich nach Einschätzung der Finanzaufsicht Bafin entspannt. Daher lockert sie die Kreditvorgaben für Banken. In der Folge könnten die Institute günstiger Darlehen für Wohnungen und Häuser an Verbraucher vergeben.

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Konkret setzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den im April 2022 eingeführten Kapitalpuffer, mit dem Banken spezifisch Wohnimmobilien-Kredite absichern sollen, von zwei auf ein Prozent herab. Bankenverbände hätten bei Einführung des Puffers gewarnt, der private Wohnungsbau werde unter anderem deswegen teurer werden.

Immobilienmarkt hat sich abgekühlt

Wohnimmobilien sind seit Mitte 2022, dem Höhepunkt des jahrelangen Booms, deutlich günstiger geworden. Hauptgrund waren deutlich gestiegene Zinsen - Kredite wurden damit teurer. Viele Menschen können sich die eigenen vier Wände nicht mehr leisten, Verkäufer mussten ihre Preisvorstellungen senken. Seit vergangenem Sommer haben sich die Immobilienpreise stabilisiert.

Zugleich warnt die Bafin, es bestünden weiterhin "erhöhte Unsicherheiten", etwa wegen geopolitischer Spannungen und Handelskonflikten sowie der Konjunkturschwäche in Deutschland. Das könne den noch recht robusten Arbeitsmarkt belasten, "so dass die Ausfallwahrscheinlichkeit bei Wohnimmobilienkrediten steigen könnte".

Risiken für die exportabhängige deutsche Wirtschaft

Für allgemeine Risiken unter anderem wegen der Wirtschaftsschwäche müssen Banken zusätzlich vorsorgen. Der sogenannte antizyklische Kapitalpuffer bleibt unverändert bei 0,75 Prozent. Die Quote bezieht sich auf die risikogewichteten Aktiva eines Instituts. Dies sind die gesamten Aktiva einer Bank - also etwa Kredite an Kunden - multipliziert mit ihrem jeweiligen Risikogewicht. Je weniger riskant ein Vermögenswert ist, umso weniger Eigenkapital muss eine Bank dafür vorhalten.

In Summe verfügen Deutschlands Banken nach Angaben der Bafin über mehr als 20 Milliarden Euro Kapitalpuffer. Diese kann die Aufsicht im Krisenfall freigeben, damit die Institute Verluste ausgleichen können und nicht gezwungen sind, ihr Kreditangebot übermäßig einzuschränken./ben/als/DP/stk

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