Keine Festlegung zur Höhe von Dispozinsen
Der Dispokredit bietet zwar kurzfristige finanzielle Flexibilität, gehört aber mit seinen vergleichsweise hohen Zinsen zu den teuersten Kreditformen. CDU, CSU und SPD wollen laut Koalitionsvertrag prüfen, "ob zur Durchsetzung angemessener marktüblicher Entgelte Kostendeckel für Basiskontenentgelte und Dispozinsen erforderlich sind oder an der bisherigen Rechtslage festgehalten werden sollte".
Davon ist in dem Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nicht die Rede. Aus dem Ministerium heißt es, es sei eine sorgfältige Prüfung notwendig, um Überregulierung zu vermeiden. Denn diese könnte womöglich den Zugang zu Dispokrediten einschränken. Da die EU-Verbraucherschutzrichtlinie bis vom 20. November in nationales Recht umgesetzt werden müsse, wolle man dies getrennt behandeln.
Übersichtliche Informationen für Verbraucher
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Vorschriften, die Verbraucher schützen sollen, künftig auch für unentgeltliche Kredite und Darlehen unter 200 Euro gelten sollen sowie für sogenannte "Buy-now-pay-later"-Modelle, bei denen der Kaufpreis erst zu einem späteren Zeitpunkt vom Konto abgebucht wird. Damit Anbieter und Käufer nicht überfordert werden, ist hier ein übersichtliches knappes Informationsblatt mit allen wichtigen Informationen vorgesehen.
Keine Gesundheitsdaten für Kredit-Prüfung
Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Überschuldung zu schützen, sind zudem neue Vorgaben für die Prüfung der Kreditwürdigkeit vorgesehen. Auch dass Informationen aus sozialen Netzwerken sowie besonders sensible Daten - etwa Gesundheitsdaten - in solche Prüfungen nicht einbezogen werden dürfen, sieht der Entwurf vor.
"Unser Ziel ist klar: Mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditverträgen - ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast", sagt Hubig. Denn schnell abgeschlossene Kreditverträge könnten im Einzelfall ein Risiko darstellen - "schlimmstenfalls führen solche Verträge in die Schuldenfalle"./abc/DP/mis
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